Spezialisierungen in der Kinder- und Jugendheilkunde
- Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin
- Pädiatrische Hämatologie und Onkologie
- Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie
- Neuropädiatrie
- Pädiatrische Kardiologie
- Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie
- Pädiatrische Nephrologie
- Pädiatrische Rheumatologie
- Pädiatrische Pneumologie
Spezialisierung in Neuropädiatrie
Die Umschreibung dieser Spezialisierung entspricht im Wesentlichen jener des bisherigen Additivfaches gemäß ÄAO 2006.
Die Dauer wurde auf 36 Monate festgelegt. Absolvierte Ausbildungsinhalte aus dem entsprechenden Modul der Sonderfach-Schwerpunktausbildung aus der Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können im Ausmaß von drei Monaten auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden.
In den Übergangsbestimmungen für die neue Spezialisierung in Neuropädiatrie ist festgelegt, dass Personen, die das Additivfach Neuropädiatrie absolvieren und nach dem Inkrafttreten abschließen bzw. bereits das entsprechende Additivfach abgeschlossen haben, anstelle des Additivfaches die entsprechende Spezialisierungsbezeichnung führen dürfen.
Spezialisierung in Pädiatrischer Kardiologie
Die Umschreibung dieser Spezialisierung entspricht im Wesentlichen jener des bisherigen Additivfaches gemäß ÄAO 2006.
Die Dauer wurde auf 36 Monate festgelegt. Absolvierte Ausbildungsinhalte aus dem entsprechenden Modul der Sonderfach-Schwerpunktausbildung aus der Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können im Ausmaß von drei Monaten auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden.
In den Übergangsbestimmungen ist festgelegt, dass Personen, die das Additivfach Pädiatrische Kardiologie gemäß ÄAO 2006 absolvieren und nach dem Inkrafttreten abschließen bzw. bereits das entsprechende Additivfach abgeschlossen haben, anstelle des Additivfaches die entsprechende Spezialisierungsbezeichnung führen dürfen.
Spezialisierung in Pädiatrischer Gastroenterologie und Hepatologie
Die Dauer wurde auf 36 Monate festgelegt. Absolvierte Ausbildungsinhalte aus dem entsprechenden Modul der Sonderfach-Schwerpunktausbildung aus der Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können im Ausmaß von drei Monaten auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden.
In den Übergangsbestimmungen ist festgelegt, dass Spezialisierungswerber, die eine zumindest dreijährige Tätigkeit gemäß der Umschreibung des Fachgebietes und den Spezialisierungsinhalten nachweisen können, auf Antrag berechtigt sind, die Spezialisierungsbezeichnung zu führen.
Spezialisierung in Pädiatrischer Nephrologie
Die Dauer der Spezialisierung wurde auf 36 Monate festgelegt.
Bei Absolvierung des Moduls „Fachspezifische Nephrologie/Urologie“ im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können neun Monate auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden, da dies den Inhalten der Spezialisierung entspricht.
Die Inhalte der Spezialisierung wurden in fachlicher Abstimmung mit der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde entwickelt.
In den Übergangsbestimmungen für die neue Spezialisierung in Nephrologie ist festgelegt, dass Personen, die vor dem 1. Jänner 2020 nachweislich eine zumindest dreijährige Tätigkeit im Fachgebiet der Spezialisierung zurückgelegt haben, berechtigt sind, die Spezialisierung in Pädiatrischer Nephrologie zu führen.
Spezialisierung in Pädiatrischer Rheumatologie
Die Dauer der Spezialisierung wurde auf 36 Monate festgelegt.
Bei Absolvierung des Moduls „Fachspezifische Hämato-Onkologie/Hämostaseologie/Immunologie/Rheumatologie“ im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können drei Monate auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden, da dies den Inhalten der Spezialisierung entspricht.
Die Inhalte der Spezialisierung wurden in fachlicher Abstimmung mit der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde entwickelt.
In den Übergangsbestimmungen für die neue Spezialisierung in Rheumatologie ist festgelegt, dass Personen, die vor dem 1. Jänner 2020 nachweislich eine zumindest dreijährige Tätigkeit im Fachgebiet der Spezialisierung zurückgelegt haben, berechtigt sind, die Spezialisierung in Pädiatrischer Rheumatologie zu führen.
Die konkreten Inhalte aller Spezialisierungen in der Kinder- und Jugendheilkunde sind auf der Homepage der ÖÄK unter https://www.aerztekammer.at/spezialisierungen abrufbar.
Spezialisierung in Pädiatrischer Rheumatologie
Die Dauer der Spezialisierung wurde auf 36 Monate festgelegt.
Bei Absolvierung des Moduls „Fachspezifische Hämato-Onkologie/Hämostaseologie/Immunologie/Rheumatologie“ im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können drei Monate auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden, da dies den Inhalten der Spezialisierung entspricht.
In den Übergangsbestimmungen für die neue Spezialisierung in Rheumatologie ist festgelegt, dass Personen, die vor dem 1. Jänner 2020 nachweislich eine zumindest dreijährige Tätigkeit im Fachgebiet der Spezialisierung zurückgelegt haben, berechtigt sind, die Spezialisierung in Pädiatrischer Rheumatologie zu führen.
Spezialisierung in Pädiatrischer Pneumologie
Die Dauer der Spezialisierung wurde auf 36 Monate festgelegt.
Bei Absolvierung des Moduls „Fachspezifische Kardiologie, Pulmologie und Allergologie“ im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde gemäß ÄAO 2015 können drei Monate auf die Dauer der Spezialisierung angerechnet werden, da dies den Inhalten der Spezialisierung entspricht.
In den Übergangsbestimmung ist festgelegt, dass Personen, die vor dem 1.1.2021 eine Ausbildung im Additivfach Pädiatrische Pulmologie gemäß ÄAO 2006 absolvieren und nach 1.1.2021 abschließen bzw. bereits das Additivfach Pädiatrische Pulmologie nach ÄAO 2006 abgeschlossen haben, berechtigt sind, anstelle des Additivfaches Pädiatrische Pulmologie die Spezialisierungsbezeichnung Pädiatrische Pneumologie zu führen.