Berufsbezeichnungen
Turnusarzt
Arzt/Ärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt/zur Fachärztin in einem Sonderfach bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung und Erwerb des „ius practicandi" (Recht des Arztes/der Ärztin zur Ausübung der selbständigen ärztlichen Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt/Fachärztin)
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Arzt/Ärztin mit abgeschlossener 3-jährige Mindestausbildung und positiv absolvierter Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin
Facharzt/Fachärztin in einem Sonderfach
Arzt/Ärztin mit abgeschlossene 6-jährige Mindestausbildung und positiv absolvierter Facharztprüfung im entsprechenden Sonderfach