Die Führung der Ärzteliste obliegt der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern.
Die Standesführung der Ärztekammer für Tirol ist insbesondere zuständig für:
- sämtliche Eintragungen und Änderungen von der Erstanmeldung bis zur Berufseinstellung
- Klärung, Beratung, Hilfestellung zu den berufsrechtlichen Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen
- Berufsberechtigung, Beratung, Auskünfte für Ärzte aus Österreich, aus dem EWR und den übrigen Staaten
- Überbeglaubigungen, Bestätigungen für Behörden
- Informationen und Auskünfte über den öffentlichen Teil der Ärzteliste
- Ärztestatistik
Nachstehend die wichtigsten Veränderungen, welche der Arzt/die Ärztin der Österreichischen Ärztekammer über seine/ihre zuständige Landesärztekammer schriftlich mitzuteilen hat:
- Namensänderung;
- Eröffnung bzw. Auflassung eines Berufssitzes oder Dienstortes sowie jede Verlegung eines Berufssitzes oder Dienstortes unter Angabe der Adresse, Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes (Adresse);
- Verzicht auf die Berufsausübung sowie die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit für länger als drei Monate;
- Aufnahme einer ärztlichen Berufstätigkeit außerhalb des ersten Berufssitzes (§ 45 Abs. 3 erster Satz Ärztegesetz) sowie die Beendigung einer solchen Tätigkeit;
- Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit;
- Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Ordinations- und Apparategemeinschaften und/oder Gruppenpraxen sowie den Beginn und das Ende der Beteiligung an solchen;
Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung.