Notarzttätigkeit

Verlängerung der notärztlichen Diplome im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Die Bestimmung über die Covid-19-bedingte Aussetzung der Fristen im Bereich der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß § 36b Abs. 4 ÄrzteG wurde mit der Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022 am 27.02.2023 außer Kraft gesetzt. 

Mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH wurde diesbezüglich daher folgende Umsetzung für die notärztlichen Diplome akkordiert:

Alle notärztlichen Diplome (Notarzt und Leitende Notarzt Diplome) die zum Zeitpunkt des offiziellen Beginnes der COVID-19-Pandemie am 12.03.2020 gültig waren und/oder bis zur Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022 am 27.02.2023 gültig waren, werden um die Zeitspanne von 12.03.2020 bis 27.02.2023 verlängert (= 1083 Tage bzw. 2 Jahre 11 Monate und 16 Tage).

Beispiel: Eine Ärztin/ein Arzt hat am 18./19. Mai 2019 die letzte notärztliche FortbiIdungsveranstaItung besucht. Innerhalb der Pandemie hat sie/er keine Fortbildung absolviert. Somit hätte die Ärztin/der Arzt bis zum 19. Mai 2022 (36 Monate gerechnet vom Besuch der letzten FortbiIdungsveranstaItung) die nächste Fortbildung besuchen müssen. Der Ablauf der Gültigkeit fällt in die Pandemiezeit und es ist die pandemiebedingte Verlängerung anwendbar. Das Notarztdiplom ist daher nunmehr bis 06. Mai 2025 gültig (19. Mai 2022 + 1083 Tage).

Umstellung auf das neue Notarztsystem

Mit einer Novelle des Ärztegesetzes (ÄrzteG) wurden ab dem 1. Juli 2019 die Voraussetzungen zur notärztlichen Tätigkeit in Österreich neu geregelt. Die wesentlichste Änderung zum bisherigen System ist, dass ab diesem Zeitpunkt auch Turnusärzte bereits während ihrer Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine notärztliche Tätigkeit ausüben dürfen. Zudem wurde die Aus- und Fortbildung von Notärzten neu geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Notarztwesen sind in § 40 f ÄrzteG und in der Notärzte-Verordnung der Österreichischen Ärztekammer (NA-V) vom 21.06.2019 zu finden.

Ärztinnen und Ärzte mit aufrechter Notarztberechtigung und Inhaberinnen / Inhaber eines Notarztdekretes, die nach dem 1.7.2019 eine Notarztfortbildung absolvieren, werden in das neue Notarztsystem überführt. Das heißt, es wird ihnen von der Österreichischen Ärztekammer ein auf drei Jahre befristetes Notarztdiplom ausgestellt. Der Stichtag für alle weiteren Notarztfortbildungen ist der letzte Tag der Gültigkeit des Notarztdiploms.

Wenn man bereits in den neuen 3-jährigen Fortbildungszeitraum überführt wurde und ein befristetes Notarztdiplom erhalten hat, können nach Besuch eines weiteren Notarztrefreshers die Folgediplome direkt über das Fortbildungskonto www.meindfp.at beantragt werden. Eine ausführliche Anleitung zur Beantragung des Folge-Notarztdiploms finden Sie hier.

Die Erfüllung der notärztlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 40 Ärztegesetz liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Arztes. 

Informationen zur Notarztausbildung NEU 

FAQ Notarztwesen