Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt.
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer für Tirol:
per Email kammer(at)aektirol.at (mit gescanntem Dokument im Anhang)
per Fax 0512/52058-130
per Post Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck
Die Ärztekammer für Tirol überprüft dann, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um eine Erledigung von ihr handelt und beantwortet die Anfrage mit schriftlicher Erledigung.