Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Ärztekammer für Tirol auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Ärztekammer handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Ärztekammer für Tirol gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier:
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt.
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer für Tirol:
per Email kammer(at)aektirol.at (mit gescanntem Dokument im Anhang)
per Fax 0512/52058-130
per Post Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck
Die Ärztekammer für Tirol überprüft dann, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um eine Erledigung von ihr handelt und beantwortet die Anfrage mit schriftlicher Erledigung.