Mitgliedschaft der Ärztekammer für Tirol beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Irreführende Aussendungen für Eintragungen in Berufsverzeichnissen oder Branchenregister haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Eine von der Ärztekammer für Tirol beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb eingegangene Mitgliedschaft soll helfen gegen solche Machenschaften gemeinsam vorzugehen. Mit dieser Mitgliedschaft können gleichzeitig auch alle Kammermitglieder die Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten des Schutzverbandes kostenlos in Anspruch nehmen.
Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen unlautere Geschäftsmethoden vorzugehen. Ein wichtiger Bereich seiner Tätigkeit ist vor allem die Bekämpfung der stark zunehmenden Erlagscheinwerbung bzw. des Adressbuchschwindels und anderer Formen der Werbekriminalität, wo der Schutzverband umfassend unterstützen kann. Dabei wird gegen Belästigungen wie unerbetene Telefon- und Telefaxwerbung ebenso umfassend vorgegangen, wie gegen jene unseriösen Firmen, welche Sie vor allem mit falschen Angaben zu einem nicht gewollten Vertragsabschluss bringen wollen.
Wenn Sie von einem derartigen Fall betroffen sind, können Sie sich unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Kopien vom unterschriebenen Vertragstext, AGB, Rechnung etc.) am besten per E-Mail direkt an den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Ditscheinergasse 4, 1030 Wien, office@schutzverband.at wenden.
In einem Begleitschreiben sollte der jeweilige Fall wie folgt dargestellt werden:
- kurze Sachverhaltsdarstellung mit den wichtigsten Eckdaten (Art und besondere Umstände des Vertragsabschlusses wie z.B. unerbetene telefonische Kontaktaufnahme, falsche mündliche Angaben, irreführende Unterlagen etc.)
- Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Fax, wenn vorhanden jedenfalls auch eine E-Mail-Adresse)
- Hinweis auf die Mitgliedschaft bei der Ärztekammer für Tirol.
Der Schutzverband überprüft dann jeden einzelnen Fall in rechtlicher Hinsicht. Sollten sich ausreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben, wird der Schutzverband von sich aus aktiv, informiert Sie in der Folge von allen von ihm gesetzten rechtlichen Schritten und stellt Ihnen auch ein Muster-Antwortschreiben an die jeweilige Firma zur Verfügung. Wenn sich keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben, teilt dies der Schutzverband ebenfalls mit.
In der Regel kontaktiert der Schutzverband die Firma und fordert sie unter Klagsandrohung auf, ihre Vorgangsweise einzustellen und allenfalls bereits abgeschlossene Verträge nicht weiter einzumahnen bzw. nicht einzuklagen.
Wenn die betroffene Firma daraufhin eine sogenannte „Unterlassungserklärung“ oder auch Stornierungsbestätigung abgibt, ist der Fall erledigt. Wenn nicht, wird der Schutzverband Sie über die weitere Vorgangsweise bzw. weitere Maßnahmen informieren.
Ungeachtet dessen empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die insbesondere auch Deckung für derartige gerichtliche Streitigkeiten bietet. Falls Sie nämlich auf Zahlung geklagt werden, erfolgt die Vertretung vor Gericht nicht durch den Schutzverband.