Übergabepraxis

Die Vereinbarung betreffend Übergabepraxis und die damit verbundene Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer  Vertragsarztstelle als Übergabepraxis dient dem Ziel, durch einen nahtlosen Übergang zwischen Stelleninhaber und Stellennachfolger die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung bestmöglich sicherzustellen und eine kontinuierliche Betreuung der Anspruchsberechtigten zu gewährleisten. Die Ausschreibung und Vergabe der Vertragsarztstelle als Übergabepraxis bedingt keine Vermehrung der Anzahl der Planstellen.

Eine Einzelvertragsarztstelle kann auf Ansuchen des Vertragsarztes als „Übergabepraxis" ausgeschrieben werden. Gleichzeitig mit diesem Ansuchen muss der Vertragsarzt die Kündigung seiner Vertragsarztstelle aussprechen. Als Voraussetzung gilt: Das Ansuchen um Ausschreibung als „Übergabepraxis" kann frühestens 4 Jahre vor dem Termin zu dem der Vertragsarzt seinen Einzelvertrag kündigt bzw. spätestens 1 Jahr vor diesem Termin gestellt werden. Darüber hinaus muss der Kündigungstermin des Einzelvertrages spätestens am Ende jenes Kalendervierteljahres liegen, in dem der Vertragsarzt das 70. Lebensjahr vollenden wird. Eine Ausnahme hiervon ist möglich.

Die Auswahl des Bewerbers erfolgt gemäß den geltenden Reihungsrichtlinien.

Der Übergeber bleibt Einzelvertrags-Inhaber – es erfolgt keine Teilung seines Einzelvertrages. Das Innenverhältnis zwischen Übergeber und Übergabepartner wird in einer privatrechtlichen schriftlichen Vereinbarung geregelt.  Alle Regelungen betreffend Gestaltung der Zusammenarbeit, Praxisübergabe etc. sind allein zwischen Übergeber und Übergabepartner zu treffen.

Die kassenmäßige Honorierung der erbrachten Leistungen der Übergabepraxis erfolgt analog zu den Bestimmungen der Honorierung der bereits bestehenden gesamtvertraglichen Vereinbarung über die befristete erweiterte Stellvertretung. (D.h. ab einer Überschreitung des Honoraraufwandes von mehr als 20% sind Abstriche vorgesehen)

Der Übergabepartner erhält nach Eintritt des Kündigungstermins des Übergebers, dessen frei gewordene Kassenplanstelle aufgrund der vorweggenommenen Ausschreibung der Stelle als „Übergabepraxis" zugesprochen.

 

Notwendige Schritte  des Einzelvertragsinhabers auf dem Weg zur Übergabepraxis:

1) Längstens 48 Monate und mindestens 12 Monate vor dem geplanten Übergabetermin Antrag des Einzelvertragsinhabers  mittels eingeschriebenen Briefes  an Kammer und Kasse auf Ausschreibung und Vergabe seiner Vertragsarztstelle als Übergabepraxis.

2) Gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausschreibung als Übergabepraxis - Kündigung des Einzelvertrages. Der Kündigungstermin muss spätestens am Ende jenes Kalendervierteljahres liegen, in dem der Vertragsarzt das 70. Lebensjahr vollenden wird. Ausnahme hiervon ist jedoch möglich.

3) Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen  Einzelvertragsinhaber und erstgereihten Bewerber hinsichtlich der Zusammenarbeit.

Für allfällige Fragen zur Vereinbarung betreffend Übergabepraxis stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte gerne zur Verfügung.