Arztprüfungen

Die Absolvierung der Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin und zum Facharzt/zur Fachärztin ist für Ärzte/Innen zwingend vorgeschrieben.

Die Durchführung und Organisation der Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin und zum Facharzt/zur Fachärztin obliegt der Österreichischen Ärztekammer (§ 7 Abs. 5 sowie § 8 Abs. 5 Ärztegesetz), die sich dazu eines Dritten bedienen darf. In diesem Sinne wurden alle damit verbundenen Aufgaben der Akademie der Ärzte übertragen.

Die näheren Bestimmungen über die Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin und zum Facharzt/zur Fachärztin finden Sie in der von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer beschlossenen Prüfungsordnung.

Prüfungsordnung

Alle wesentlichen Informationen zu den Prüfungsterminen, zur Anmeldung, zur Prüfungsvorbereitung, zum Prüfungsablauf der ÖÄK Facharztprüfung und der Prüfung Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin finden Sie unter nachstehend angeführten Links:

ÖÄK Facharztprüfung

ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin
 

Anmeldung zur Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin ist:

30 Monate praktische Ausbildung (Eintragung in die Ärzteliste) spätestens bis zum Anmeldeschluss (Auslandszeiten zählen nur, wenn diese bescheidmäßig von der Österreichischen Ärztekammer bereits angerechnet wurden). Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular (siehe Link unten) bei der Landesärztekammer, in der Sie gemeldet sind, sonst direkt bei der Akademie der Ärzte. Dem Antragsformular sind gegebenenfalls Bescheide über bereits anerkannte Auslandszeiten beizulegen.

Anmeldeschluss: 5 Wochen vor Prüfungstermin

Die Antrittsvoraussetzungen werden von der jeweiligen Landesärztekammer überprüft, die Antrittsbestätigung sowie den Zahlschein zur Entrichtung der Prüfungsgebühr erhalten Sie direkt von der Akademie der Ärzte (Prüfungsgebühr € 696,00 pro Antritt).

Anmeldeformular Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin
 

Anmeldung zur Facharztprüfung

Voraussetzung für alle Sonderfächer außer den Internistischen Sonderfächern sowie der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:

44 anrechenbare Ausbildungsmonate zum Anmeldeschluss tunlichst im Hauptfach. KandidatInnen werden aber auch zur Prüfung zugelassen, wenn sie die 44 anrechenbaren Monate nachweisen können und diese Monate nicht überwiegend im Hauptfach absolviert haben.

Anmeldeschluss: 3 Monate vor dem Prüfungstermin

Für die Internistischen Sonderfächer (§ 23 Abs. 2a Prüfungsordnung):

Die Prüfung der Internistischen Sonderfächern besteht aus zwei Teilen, die jedenfalls verpflichtend zu absolvieren sind: Grundprüfung (für alle internistischen Sonderfächer ident) und Schwerpunktprüfung (in den Fächern Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie und Hepatologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Infektiologie, Innere Medizin (allgemein), Intensivmedizin, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie).

Die Anmeldung zur Grundprüfung Innere Medizin kann frühestens nach 33 Monaten Grundausbildung (9 Monate Basisausbildung + 24 Monate Sonderfach-Grundausbildung) erfolgen.

Die Anmeldung zu den einzelnen Schwerpunktprüfungen kann frühestens nach 53 Monaten (9 Monate Basisausbildung + 27 Monate Sonderfachgrundausbildung + 17 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung) erfolgen. Die Absolvierung der Prüfung ist daher nach 56 Ausbildungsmonaten möglich. Die Absolvierung der Prüfung über die Sonderfach-Grundausbildung ist keine Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung über die Sonderfach-Schwerpunktausbildung. Dies gibt dem Turnusarzt/der Turnusärztin die Möglichkeit, den Prüfungstermin nach eigenen Bedürfnissen zu wählen. Es ist nicht möglich, beide Prüfungen am selben Tag abzulegen.

Die erfolgreiche Absolvierung beider Teilprüfungen muss spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens des Facharzt-Diplomes nachgewiesen werden.

Für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:

20 anrechenbare Ausbildungsmonate im Hauptfach sind Zulassungsvoraussetzung für den Antritt zur Facharztprüfung.

Zum Nachweis des Ausbildungsstandes sind alle für die Anrechnung zur Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung erworbenen Rasterzeugnisse gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Äztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung bzw. Zeitbestätigungen sowie die entsprechenden Abwesenheitszeiten vorzulegen. Auslandszeiten zählen nur, wenn diese bescheidmäßig von der Österreichischen Ärztekammer bereits anerkannt wurden.

Der Anmeldung zur Facharztprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
  • sämtliche Rasterzeugnisse über die bisher absolvierten Ausbildungszeiten inkl. Verhinderungszeiten in Kopie
  • Zeitbestätigung (siehe Link) für die laufende Ausbildungszeit, wenn noch kein Rasterzeugnis ausgestellt wurde. In diesem Fall ist ebenfalls eine Auflistung der Verhinderungszeiten beizulegen.

Dem Antragsformular sind gegebenenfalls Bescheide über bereits anerkannte Auslandszeiten beizulegen.

Die Antrittsvoraussetzungen werden von der jeweiligen Landesärztekammer überprüft die Antrittsbestätigung sowie den Zahlschein zur Entrichtung der Prüfungsgebühr erhalten Sie direkt von der Akademie der Ärzte (Prüfungsgebühr 2024 € 1.364,00 pro Antritt - für die Prüfungen der Internistischen Sonderfächer nach ÄAO 2015 beträgt die Prüfungsgebühr € 682,00 pro Teilprüfung).

Anmeldeformular Facharztprüfung

Zeitbestätigung Facharztprüfung

Prüfungstermine

Rasterzeugnisse ÄAO 2006

Rasterzeugnisse ÄAO 2015