Anerkennung als Lehrpraxis

Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten

Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten der Übergang der Zuständigkeit zur Führung der Verfahren an die Landeshauptleute ab 1.1.2023 vorgesehen. Somit sind ab diesem Zeitpunkt diesbezügliche Anträge bei den Landeshauptleuten einzubringen.

In Tirol sind u.a. Anträge gemäß den §§ 12 und 12a ÄrzteG 1998 ab 1. Jänner 2023 beim Landeshauptmann für Tirol einzubringen. Konkret wird die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten beim Amt der Tiroler Landesregierung für die Verfahrensführung sowie sämtliche in diesen Bereich fallende Angelegenheiten zuständig sein.

Ärztliches Ausbildungsstättenrecht - Land Tirol

Kriterien für die Anerkennung als Lehr(gruppen)praxis

Für die Bewilligung von Ordinationsstätten als Lehr(gruppen)praxis sind folgende Voraussetzungen vorgesehen:

  • geforderte Patientenfrequenz (bei Lehrpraxen für das Fachgebiet Allgemeinmedizin ist diese bei Betreuung von zumindest 800 PatienntInnen pro Quartal in einem Durchrechnungszeitraum von einem Jahr gegeben) 
  • mindestens 4-jährige Berufserfahrung als niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt oder als sonst freiberuflich tätige Ärztin/tätiger Arzt (z.B. Vertretungstätigkeiten im Rahmen von Ordinationsstätten)
  • räumliche Ausstattung, die den ungestörten Kontakt der Turnusärztin/des Turnusarztes mit den PatientInnen ermöglicht, wie insbesondere ein eigener Untersuchungsraum
  • apparative Ausstattung zur Erreichung des Ausbildungskonzeptes
  • entsprechende EDV Ausstattung (bei KassenärztInnen entsprechend dem Gesamtvertrag)
  • ausreichendes Leistungsspektrum um die nach Inhalt und Umfang den erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in ambulanten Untersuchungen und Behandlungen zu vermitteln
  • Vorlage eines schriftlichen Ausbildungskonzeptes (Muster siehe Link unten)
  • Absolvierung eines Lehrpraxisleiterseminares im Ausmaß von 12 Stunden
  • Kenntnisse der Grundlagen der Gesundheitsökonomie
  • gültiges DFP-Diplom
  • ökonomische Verschreibweise von Nachfolgeprodukten
  • keine vorausgehende Kündigung eines Einzelvertrages durch einen Sozialversicherungsträger innerhalb der letzten 15 Jahre
  • keine rechtskräftige Entscheidung zur Honorarrückzahlung in einem Schiedskommissionsverfahren in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Anhörung des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu den kassenrechtlich relevanten Punkten

Aufgrund des steigenden Bedarfs im kommenden Jahr sind interessierte PraxisinhaberInnen, welche die Bedingungen erfüllen, eingeladen, sich als Ausbildner/Ausbildnerin zur Verfügung zu stellen. Dazu werden von der Ärztekammer für Tirol Lehr(gruppen)praxisleiterseminare (Präsenzseminar: Medizinische Didaktik und Erstellung eines Ausbildungskonzeptes) angeboten. Die Module der E-Learning Fortbildung sind über die Website der Akademie der Ärzte zu absolvieren.

Muster Ausbildungskonzept

Inhalt Lehrpraxisleiterseminar