Anerkennung als Lehrpraxis

Kriterien für die Anerkennung als Lehr(gruppen)praxis

Für die Bewilligung von Ordinationsstätten als Lehr(gruppen)praxis sind folgende Voraussetzungen vorgesehen:

  • geforderte Patientenfrequenz: Betreuung von zumindest 800 PatientInnen pro Quartal in einem Durchrechnungszeitraum von einem Jahr (dieses Anerkennungskriterium gilt nur für die Bewilligung allgemeinmedizinische Lehr(gruppen)praxen und nicht für FachärztInnen)
  • mindestens 4-jährige Berufserfahrung als niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt oder als sonst freiberuflich tätige Ärztin/tätiger Arzt (z.B. Vertretungstätigkeiten im Rahmen von Ordinationsstätten)
  • Absolvierung eines Lehrpraxisleiterseminares im Ausmaß von 12 Stunden
  • gültiges DFP-Diplom
  • räumliche Ausstattung, die den ungestörten Kontakt der Turnusärztin/des Turnusarztes mit den PatientInnen ermöglicht, wie insbesondere ein eigener Untersuchungsraum
  • Vorlage eines schriftlichen Ausbildungskonzeptes (Muster siehe Link unten)
  • entsprechende EDV Ausstattung (bei KassenärztInnen entsprechend dem Gesamtvertrag)
  • Kenntnisse der Grundlagen der Gesundheitsökonomie
  • ökonomische Verschreibweise
  • keine vorausgehende Kündigung eines Einzelvertrages durch einen Sozialversicherungsträger innerhalb der letzten 15 Jahre
  • keine rechtskräftige Entscheidung zur Honorarrückzahlung in einem Schiedskommissionsverfahren in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Anhörung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu den kassenrechtlich relevanten Punkten

Aufgrund des steigenden Bedarfs im kommenden Jahr sind interessierte PraxisinhaberInnen, welche die Bedingungen erfüllen, eingeladen, sich als Ausbildner/Ausbildnerin zur Verfügung zu stellen. Dazu werden von der Ärztekammer für Tirol Lehr(gruppen)praxisleiterseminare (Präsenzseminar: Medizinische Didaktik und Erstellung eines Ausbildungskonzeptes) angeboten. Die Module der E-Learning Fortbildung sind über die Website der Akademie der Ärzte zu absolvieren.

Anerkennung als Lehr(gruppen)praxis (Hier finden Sie alle Antragsformulare)

Muster Ausbildungskonzept

Inhalt Lehrpraxisleiterseminar

 

Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten

Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten der Übergang der Zuständigkeit zur Führung der Verfahren an die Landeshauptleute ab 1.1.2023 vorgesehen. Somit sind ab diesem Zeitpunkt diesbezügliche Anträge bei den Landeshauptleuten einzubringen.

Verfahren, die am 31.12.2022 nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, werden an die Länder zur Weiterführung der Verfahren übergeben.

In Tirol sind u.a. Anträge gemäß den §§ 12 und 12a ÄrzteG 1998 ab 1. Jänner 2023 beim Landeshauptmann für Tirol einzubringen. Konkret wird die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten beim Amt der Tiroler Landesregierung für die Verfahrensführung sowie sämtliche in diesen Bereich fallende Angelegenheiten zuständig sein.

Ärztliches Ausbildungsstättenrecht - Land Tirol