Zusammensetzung Beitrag

Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?

Beiträge zum Wohlfahrtsfonds:

(Analog zu den Sozialversicherungsbeiträgen) 

Für Jahrgänge von 1960 bis 1964 (Verbleib Altsystem)

  • Grundrente
  • Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungsbeihilfe (Überbegriff: „Todesfallbeihilfe")
  • Krankenunterstützung
  • Ergänzungsrente (nur für niedergelassene Ärzte/Zahnärzte)
  • Individualrente (nur für niedergelassene Ärzte/Zahnärzte)

Detaillierte Informationen zu Beiträgen und Leistungen finden Sie unter dem Menüpunkt 'Beiträge und Leistungen' in der Kategorie Wohlfahrtsfonds.

Für Jahrgänge ab 1965

  • Grundrente
  • Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungsbeihilfe (Überbegriff: „Todesfallbeihilfe")
  • Krankenunterstützung
  • Beitragsabhänige Zusatzrente (BZR)

Detaillierte Informationen zu Beiträgen und Leistungen finden Sie unter dem Menüpunkt 'Beiträge und Leistungen' in der Kategorie Wohlfahrtsfonds.

Kammerumlage:

Für die Durchführung der den Ärztekammern übertragenen Aufgaben (wie z.B. Ärzteliste, Aus- und Fortbildung, Interessenvertretung). ·

  • Grundumlage Ärztekammer für Tirol ·
  • Kammerumlage Österreichische Ärztekammer (wird zur Gänze an diese abgeführt): Zuschläge für Allgemeinmediziner/innen, Fachärzte/innen, Radiologie, Hausapotheke, ÖQ-MED