Wahl 2022

Wahlergebnis

Untenstehend das Ergebnis der Wahl in die Ärztekammer 2022 (Kundmachung des Wahlergebnisses)

Wahltermin, Briefwahl

Die Wahl in die Ärztekammer für Tirol 2022 hat am 22. Februar 2022 stattgefunden. Das hat die Wahlkommission in ihrer konstituierenden Sitzung beschlossen, nachdem in der Herbstvollversammlung 2022 der Ärztekammer für Tirol die Wahl der Vollversammlung angeordnet worden war.

Stimmzettel und Wahlkuvert wurden mittels eingeschriebenen Briefes rechtzeitig an alle Wahlberechtigten versandt. Es konnte also bereits vor dem Wahltag mittels Briefwahl gewählt werden. Am Wahltag, dem 22. Februar 2022, war außerdem von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal in der Ärztekammer für Tirol in Innsbruck möglich.

 

Wahlausschreibung

Die Wahlausschreibung sowie weitere noch zu veröffentlichende wahlrelevante Kundmachungen können unter der Internet-Adresse www.aektirol.at eingesehen werden. Ebenso lag die Wahlausschreibung in der Geschäftsstelle der Wahlkommission im Kammeramt der Ärztekammer für Tirol, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7/4. Stock, zur Einsichtnahme auf.

 

Wahlberechtigung, Wahlkörper

Stichtag für die aktive und passive Wahlberechtigung ist der 14. Dezember 2021.

Wahlkörper sind die vier Sektionen:

  • Sektion der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte (Ärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen)
  • Sektion der Turnusärzte (Turnusärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen)
  • Sektion der Ärzte (Ärztinnen) für Allgemeinmedizin und der approbierten Ärzte (Ärztinnen) innerhalb der Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen)
  • Sektion der Fachärzte (Fachärztinnen) innerhalb der Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen)

Die Zugehörigkeit zu einem Wahlkörper richtet sich nach der Eintragung der Wahlberechtigten in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer am Stichtag, dem 14. Dezember 2021.

 

Einbringung von Wahlvorschlägen

Das Kammeramt stellt Formulare in digitaler Form für die Einbringung von Wahlvorschlägen durch wahlwerbende Gruppen bereit. Wahlvorschläge waren schriftlich bis spätestens zum
35. Tag vor dem Wahltag, somit spätestens am 18. Jänner 2022, um 12:00 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Die Kundmachung der Wahlvorschläge erfolgte Ende Jänner 2022 auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol. Die Wahlvorschläge lagen in der Zeit vom 15. Februar 2022 bis zum  22. Februar 2022 in der Geschäftsstelle der Wahlkommission im Kammeramt der Ärztekammer für Tirol zur Einsichtnahme auf.

Die Kundmachung des Wahlergebnisses und der Mandatszuteilung der Wahl in die Ärztekammer für Tirol finden Sie im Anschluss an die Wahl obenstehend sowie rechts im Downloadbereich.