Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung

Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (Kurz: ÖQMed) sowie das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (Kurz: BIQG) haben den Auftrag zur Durchführung dieser Bestimmungen.

Der in der Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (QS-VO 2024) festgelegte Evaluierungsprozess gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • die Selbstevaluierung der Ärzteschaft = die Beurteilung der Ärztin/des Arztes, inwiefern ihre/seine Ordination den vorgeschriebenen Kriterien für Struktur- und Prozessqualität entspricht, anhand vorgegebener Fragen.
  • Auswertung der Selbstevaluierung
  • Überprüfung der Validität der Selbstevaluierung (des Zutreffens der einzelnen Parameter) durch stichprobenartige Ordinationsbesuche
  • Definition der Verbesserungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Mängelbehebung

 

Es gilt auch die Hygieneverordnung zu berücksichtigen.

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ÖQM - das Qualitätsmanagementsystem für Arztpraxen (nicht verpflichtend durchzuführen)

Seit 2011 gibt es das von der ÖQMed entwickelte Qualitätsmanagementsystems „ÖQM®". ÖQM® ist ein ganzheitliches Führungskonzept, welches solidarisch durch die niedergelassenen Ärzte finanziert wurde und daher kostenfrei im Internet unter www.oeqmed.at/oeqm zum Download zur Verfügung gestellt wird. ÖQM® unterstützt die Leitung der Praxis dabei, das Unternehmen langfristig und nachhaltig erfolgreich zu positionieren und zu führen. Es umfasst alle Bereiche der Praxis und betrifft somit auch alle Mitarbeiter/-innen.

Das Programm reicht von Werkzeugen zur Steuerung und Führung sowie Organisation von Praxen über medizinische Qualität, Sicherheit, Patientenorientierung, Information und Kommunikation, Innovation bis hin zum Personalmanagement und Mitarbeiterorientierung und besteht aus acht Modulen. Jedes der acht Module beinhaltet Kriterien, Fragenkataloge zur Selbstevaluierung, unterstützende Dokumente und Informationen sowie weiterführende Literatur- und Referentenlisten.