Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (Kurz: ÖQMed) sowie das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (Kurz: BIQG) haben den Auftrag zur Durchführung dieser Bestimmungen.
Der in der Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (QS-VO 2024) festgelegte Evaluierungsprozess gliedert sich in folgende Bestandteile:
- die Selbstevaluierung der Ärzteschaft = die Beurteilung der Ärztin/des Arztes, inwiefern ihre/seine Ordination den vorgeschriebenen Kriterien für Struktur- und Prozessqualität entspricht, anhand vorgegebener Fragen.
- Auswertung der Selbstevaluierung
- Überprüfung der Validität der Selbstevaluierung (des Zutreffens der einzelnen Parameter) durch stichprobenartige Ordinationsbesuche
- Definition der Verbesserungsmaßnahmen
- Kontrolle der Mängelbehebung
Es gilt auch die Hygieneverordnung zu berücksichtigen.
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