Meldepflichtige übertragbare Krankheiten

Eine Reihe von Gesetzen (Epidemiegesetz, Tuberkolosegesetz, AIDS-Gesetz, Geschlechtskrankheitengesetz) dienen der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten in Österreich.

Diese Gesetze regeln, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod der Meldepflicht unterliegen.

Jede Ärztin und jeder Arzt sowie jedes Labor, welche eine meldepflichtige Krankheit diagnostizieren, sind voneinander unabhängig zur Meldung verpflichtet! Das bedeutet, dass gegebenenfalls zwei Meldungen über denselben Fall abgegeben werden müssen.

Weitere Informationen zu den meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. auf der Homepage der Landessanitätsdirektion Tirol