Jeder Arzt/jede Ärztin ist aufgrund der ärztegesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, sich vor Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung bzw. Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der zuständigen Landesärztekammer in die Ärzteliste eintragen zu lassen. Die ärztliche Tätigkeit darf erst nach Eintragung in die Ärzteliste aufgenommen werden.
Die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste ist erst dann möglich, wenn
- der Termin des Dienstantritts bzw. der Beginn des Dienstverhältnisses
- der Ort und der Zeitpunkt der Praxiseröffnung
- Zeitpunkt der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit (Wohnsitzarzt/-ärztin)
feststeht.
Die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste ist frühestens 3 Monate vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit möglich.
Bei der erstmaligen Registrierung als ordentliche(r) Kammerangehörige(r) bei der zuständigen Landesärztekammer muss der Arzt/die Ärztin persönlich die in der nachstehenden "Informationsbroschüre" angeführten Unterlagen vorlegen:
Die angeführten Personal- bzw. Ausbildungsnachweise sind der Ärztekammer für Tirol im Original oder in beglaubigter Kopie vorzuweisen. Fremdsprachige Dokumente sind darüber hinaus auch in beglaubigter, deutscher Übersetzung durch einen staatlich zertifizierten Sachverständigen/Dolmetscher vorzulegen.
Mit der Eintragung in die Ärzteliste sind Sie ordentliche(r) Kammerangehörige(r) der Ärztekammer für Tirol. Als Nachweis der Eintragung und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin in Österreich erhalten Sie einen Ärzteausweis.
Für die Eintragung ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Zudem sind sämtliche Unterlagen zur ersten Durchsicht vorab per E-Mail an stf(at)aektirol.at zu übermitteln.