Kassenplanstellen

Ausschreibung von freien Kassenarztstellen Nr. 2/2024 für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte vom 13.3.2024

Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) nachstehende Vertragsarztstellen ausgeschrieben und können zusätzlich unter der "freien Kassenplanstellen Suche" eingesehen werden:

Allgemeinmedizin

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Matrei am Brenner zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Schwaz zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Achenkirch zum 1.10.2025 (ÖGK, BVAEB, SVS) - als Übergabepraxis
  • 1 x für Mayrhofen oder Ramsau zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Kirchberg in Tirol zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Reith bei Kitzbühel zum 1.10.2025 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Hopfgarten zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 2 x für Kufstein zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Wörgl zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Wörgl zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Scheffau am Wilden Kaiser zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für St. Leonhard i. P. zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Landeck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Galtür zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Pians zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für St. Anton a. A. zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Reutte zum 1.10.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Dölsach zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Nußdorf-Debant zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Augenheilkunde und Optometrie

  • 1 x für Kufstein zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 2 x für Kitzbühel zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Landeck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Lienz zum 1.7.2024 (ÖGK)

 

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • 2 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Hall in Tirol zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Zell am Ziller zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Reutte zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Hals-, Nasen- u. Ohrenkrankheiten

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK)
  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (BVAEB)

 

Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • 1 x für Völs zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Wörgl zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Kufstein zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Reutte zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Innere Medizin

  • 1 x für Seefeld in Tirol zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Völs zum 1.7.2024 (BVAEB)
  • 1 x für Kitzbühel zum 1.7.2024 (BVAEB)

 

Kinder- u. Jugendheilkunde

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK)
  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für St. Johann in Tirol zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Lungenkrankheiten/Innere Medizin und Pneumologie

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK)
  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Neurologie/Neurologie und Psychiatrie

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (BVAEB)

 

Orthopädie und orthopädische Chirurgie/Orthopädie und Traumatologie

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2024 (BVAEB)

 

Psychiatrie/Psychiatrie und Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

  • 1 x für Kufstein zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für St. Johann in Tirol oder Kitzbühel zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Zams oder Landeck zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • 1 x für Reutte zum 1.10.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Radiologie

  • 1 x für Innsbruck zum 1.7.2027 (ÖGK, BVAEB, SVS) - als Übergabepraxis
  • 1 x für Hall zum 1.10.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Unfallchirurgie/Orthopädie und Traumatologie

  • 1 x für Kitzbühel zum 1.7.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)

 

Die Berufung als Vertagsarzt/Vertragsärztin erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorierung des in Vertrag genommenen Arztes/genommener Ärztin erfolgt nach der Honorarordnung zum Gesamtvertrag. Bewerber/Bewerberinnen haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens Mittwoch, 3.4.2024 in einem geschlossenen Kuvert, gekennzeichnet als Kassenstellenbewerbung, bei der Ärztekammer Tirol einzureichen.

Die Ärztekammer für Tirol unterstützt Sie gerne bei Ihrer Bewerbung. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin!

Zwingende Bewerbungsunterlagen:

a) Schriftliche Bewerbung unter Verwendung des Bewerbungsformulars der Ärztekammer für Tirol (Formular als Download);

b) Geburtsurkunde;

c) ausführlicher Lebenslauf;

d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR oder der Schweiz;

e) Nachweis des Abschlusses des Medizinstudiums (zB Promotionsurkunde);

f) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich im Rahmen der ausgeschriebenen Fachrichtung (zB Diplom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom);

g) verbindliche schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere hauptberufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Zif 6 lit f) ausgeübt wird bzw. dass diese bei Zuerkennung des ausgeschriebenen § 2-Einzelvertrages spätestens mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit gekündigt ist (Formular als Download)

h) Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:

ha) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis

hb) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.

Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch eine von den zuständigen Behörden des Heimat- oder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs. 3 und 4 ÄrzteG. 1998) erbringen.

Die unter ha) und hb) genannten Urkunden dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

i) Erklärung über das Nichtbestehen justizstrafrechtlicher, disziplinarrechtlicher, verwaltungsstrafrechtlicher Vorerhebungen oder Verurteilungen oder zivilgerichtlicher Verfahren wegen eines schuldhaften Verhaltens im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes (Formular als Download).

Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):

  1. Bestätigung von Zeiten als angestellter Arzt im Fachgebiet der ausgeschriebenen Stelle nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung in diesem Fachgebiet (Bestätigung des Dienstgebers und Bestätigung der Eintragung als angestellter Arzt bei der jeweiligen Standes- bzw. Interessensvertretung);
  2. Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;
  3. Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Praxisvertretungen eines Vertragsarztes einer Gebietskrankenkasse;
  4. Bestätigung von Zeiten der Notarzttätigkeit im organisierten Notarztsystem durch einen Dienst- oder Werkvertrag;
  5. Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Teilnahme am kassenärztlich organisierten Bereitschaftsdienst;
  6. Bestätigung von Zeiten in einer Lehrpraxis (formal richtiges Ausbildungszeugnis);
  7. Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK;
  8. Zertifikat über absolvierten Sprengelarztkurs im Bundesland Tirol;
  9. Formal richtiges Ausbildungszeugnis über zusätzlich absolvierte anrechenbare Ausbildungszeiten zum Facharzt oder Facharztdiplom bei Bewerbung um einen § 2-Einzelvertrag für Allgemeinmedizin;
  10. Nachweis der Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste der Ärztekammer für Tirol, sofern auf die Bewerbung nicht die Übergangsbestimmung gemäß VI, Punkt 3 A) anzuwenden ist;
  11. Nachweis erfolgloser Bewerbungen;
  12. Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten, Karenzzeiten, Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld oder gleichartiger Leistungen;
  13. Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss).

Sämtliche Bewerbungen müssen innerhalb der Einreichfrist schriftlich in einem geschlossenen Kuvert, gekennzeichnet als Kassenstellenbewerbung, bei der Ärztekammer für Tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien berücksichtigt werden können. Als Einreichdatum gilt das Datum des Postaufgabestempels oder bei persönlicher Abgabe der Eingangsstempel der Ärztekammer für Tirol. Urkunden sind im Original oder in notariell oder gerichtlich beglaubigter Abschrift beizubringen. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Für die Punkteberechnung werden nur die im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben herangezogen, sofern diese richtig sind und entsprechend nachgewiesen wurden. Eine Ergänzung fehlender Angaben durch die Ärztekammer für Tirol oder die Tiroler Gebietskrankenkasse ist unzulässig.

Bei Bewerbungen um mehrere, gleichzeitig auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol ausgeschriebene § 2-Einzelverträge sind verbindlich für die ausgeschriebenen Stellen die Prioritäten anzugeben. Gibt der Bewerber keine Prioritäten bekannt, werden diese ersatzweise mit der Reihenfolge der auf der Homepage der Ärztekammer ausgeschriebenen § 2-Einzelverträge festgelegt. Ein Bewerber kann nur für eine Stelle erstgereiht werden.

Wird der vorgeschriebene Praxiseröffnungstermin um mehr als 14 Tage überschritten, kann die ausgeschriebene Kassenplanstelle nach den gesamtvertraglich vereinbarten Reihungsrichtlinien, Punkt V Z. 4, entweder neuerlich zur Ausschreibung gelangen, einvernehmlich dem nächstgereihten Bewerber zugesprochen oder in begründeten Fällen einer Fristverlängerung der Kassenpraxiseröffnung zugestimmt werden.

Reihungsrichtlinien für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

Die aktuelle Version der Richtlinien steht als Download zur Verfügung.

Die ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol Nr. 1/2024 wurden wie folgt vergeben:

  • Dr. Georg Offer,  ALL Mieming zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Thomas Gufler, ALL für Reith b. Seefeld zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Noor Aysha Mohideen-Marchart, ALL für Kirchberg zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Anna Salvenmoser-Grahmann, ALL für Oberndorf zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Enes Lipovic, ALL für Kramsach zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Martina Mariacher, AUG für Innsbruck zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Martin Spiss, CHI für Imst zum 1.1.2025 (ÖGK, BVAEB, SVS) - Übergabepraxis
  • Dr. Julia Fuchs, INT für Kufstein zum 1.4.2024 (BVAEB)
  • Dr. Thomas Schneider, INT für Brixlegg zum 1.1.2025 (ÖGK, BVAEB, SVS) - Übergabepraxis
  • Dr. Sabine Spielberger, N/NP für Telfs zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Michael Ban, ORT/OCH für Schwaz zum 1.4.2024 (BVAEB)
  • Dr. Robert Mair, UCH/ORT für Hopfgarten zum 1.4.2024 (ÖGK, BVAEB, SVS)
  • Dr. Leopold Lang, OCH/ORT für Lienz zum 1.1.2027 (ÖGK, BVAEB, SVS) - Übergabepraxis

 

Warteliste

Seit Inkrafttreten der neuen Reihungsrichtlinien (13.2.2004 für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) über die Auswahl der Vertragsärzte (§ 2-Kassen) führt die Ärztekammer für Tirol Bewerberlisten für Ärzte für Allgemeinmedizin und für Fachärzte des jeweiligen Sonderfaches. Voraussetzung für die Eintragung in die Bewerberliste ist die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt. Die Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste erfolgt über Antrag des Bewerbers, wobei als Zeitpunkt der Eintragung das Datum des Einlangens des Antrages bei der Ärztekammer für Tirol gilt. Bei der Ärztekammer für Tirol liegt ein entsprechendes Antragsformular auf. Die Angaben sind durch Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und den entsprechenden Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich im Rahmen der ausgeschriebenen Fachrichtung (z.B. Diplom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom) zu belegen (Originale oder beglaubigte Kopien; bei Ärzten, die in der Ärztekammer für Tirol geführt sind, reichen unbeglaubigte Kopien). Eine gültige Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle (nach Inkrafttreten dieser Richtlinien) gilt auch als Antrag um Aufnahme in die Bewerberliste.

Übergangsfrist:

Für Ärzte, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinien (13.2.2004 für ALL und FÄ) bereits im Fachgebiet der ausgeschriebenen Stelle in die Ärzteliste eingetragen waren, gilt als Zeitpunkt der ersten Eintragung die Verleihung des Diploms als Facharzt (entsprechend dem angestrebten Fachgebiet in der Niederlassung) oder als Arzt für Allgemeinmedizin. Ärzte, die in diese Übergangsfrist fallen, werden nicht in die Wartelisten eingetragen. Sie erhalten die Punkte automatisch im Falle einer Bewerbung.

Bewertung der Wartezeit im Punkteschema:

Vom Zeitpunkt der ersten Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste bis zum Stichtag der jeweiligen Stellenbewerbung: 1 p.a. max. 4 Punkte