Kassenplanstellen

Derzeit keine Ausschreibung von Kassenvertrags(fach)arztstellen

Die Ausschreibung der Kassenarztstellen erfolgt rund 4 mal jährlich. Eine Bewerbung kann zu den unten angeführten Bedingungen innerhalb der von der Ärztekammer für Tirol an dieser Stelle kommunizierten Ausschreibungsfrist erfolgen.  

Die Ärztekammer für Tirol unterstützt Sie gerne bei Ihrer Bewerbung. Beratungstermine können auch außerhalb der laufenden Ausschreibungen jederzeit vereinbart werden.

Die derzeit unbesetzten Kassenplanstellen können jederzeit über unsere "Freie Kassenplanstellen Suche" eingesehen werden.

 

Die Ärztekammer für Tirol unterstützt Sie gerne bei Ihrer Bewerbung. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin!
 

Zwingende Bewerbungsunterlagen:

a)   Schriftliche Bewerbung unter Verwendung des Bewerbungsformulars der Ärztekammer für Tirol (Formular als Download);

b)   Geburtsurkunde;

c)   ausführlicher Lebenslauf;

d)   Nachweis der Staatsbürgerschaft;

e)   Nachweis des Abschlusses des Medizinstudiums (zB Promotionsurkunde);

f)    Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich im Rahmen der ausgeschriebenen Fachrichtung (zB Diplom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom);

g)   verbindliche schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere hauptberufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Zif 6 lit f) ausgeübt wird bzw. dass diese bei Zuerkennung des ausgeschriebenen § 2-Einzelvertrages spätestens mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit gekündigt ist (Formular als Download)

h)   Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:

      ha)   Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis

      hb)   Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.

      Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch eine von den zuständigen Behörden des Heimat- oder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs. 3 und 4 ÄrzteG. 1998) erbringen.

      Die unter ha) und hb) genannten Urkunden dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

i)    Erklärung über das Nichtbestehen justizstrafrechtlicher, disziplinarrechtlicher, verwaltungsstrafrechtlicher Vorerhebungen oder Verurteilungen oder zivilgerichtlicher Verfahren wegen eines schuldhaften Verhaltens im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes (Formular als Download).

Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):

  1. Bestätigung von Zeiten als angestellter Arzt im Fachgebiet der ausgeschriebenen Stelle nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung in diesem Fachgebiet (Bestätigung des Dienstgebers und Bestätigung der Eintragung als angestellter Arzt bei der jeweiligen Standes- bzw. Interessensvertretung);
  2. Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;
  3. Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Praxisvertretungen eines Vertragsarztes der Österreichischen Gesundheitskasse;
  4. Bestätigung von Zeiten der Notarzttätigkeit im organisierten Notarztsystem durch einen Dienst- oder Werkvertrag;
  5. Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Teilnahme am kassenärztlich organisierten Bereitschaftsdienst;
  6. Bestätigung von Zeiten der Tätigkeit als Sprengelarzt;
  7. Bestätigung von Zeiten in einer Lehrpraxis (formal richtiges Ausbildungszeugnis);
  8. Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK;
  9. Zertifikat über absolvierten Sprengelarztkurs im Bundesland Tirol;
  10. Formal richtiges Ausbildungszeugnis über zusätzlich absolvierte anrechenbare Ausbildungszeiten zum Facharzt oder Facharztdiplom bei Bewerbung um einen § 2-Einzelvertrag für Allgemeinmedizin;
  11. Nachweis der Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste der Ärztekammer für Tirol, sofern auf die Bewerbung nicht die Übergangsbestimmung gemäß VI, Punkt 3 A) anzuwenden ist;
  12. Nachweis erfolgloser Bewerbungen;
  13. Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes sowie dem Zivildienst gleichgestellten Diensten, Mutterschutzzeiten, Karenzzeiten, Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld, Zeiten der Hospiz- und Palliativversorgung naher Angehöriger oder gleichartiger Leistungen;
  14. Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss).

Sämtliche Bewerbungen müssen innerhalb der Einreichfrist schriftlich in einem geschlossenen Kuvert, gekennzeichnet als Kassenstellenbewerbung, bei der Ärztekammer für Tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien berücksichtigt werden können. Als Einreichdatum gilt das Datum des Postaufgabestempels oder bei persönlicher Abgabe der Eingangsstempel der Ärztekammer für Tirol. Ärzte, die nicht in die österreichische Ärzteliste eingetragen sind, haben die zwingenden und fakultativen Bewerbungsunterlagen im Original oder in notariell oder gerichtlich beglaubigter Abschrift beizubringen. Ärzte, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in die österreichische Ärzteliste eingetragen sind, können die zwingenden und fakultativen Bewerbungsunterlagen auch in Kopie beibringen. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Für die Punkteberechnung werden nur die im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben herangezogen, sofern diese richtig sind und entsprechend nachgewiesen wurden. Eine Ergänzung fehlender Angaben durch die Ärztekammer für Tirol oder die Österreichische Gesundheitskasse ist unzulässig.

Bei Bewerbungen um mehrere, gleichzeitig auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol ausgeschriebene § 2-Einzelverträge sind verbindlich für die ausgeschriebenen Stellen die Prioritäten anzugeben. Gibt der Bewerber keine Prioritäten bekannt, werden diese ersatzweise mit der Reihenfolge der auf der Homepage der Ärztekammer ausgeschriebenen § 2-Einzelverträge festgelegt. Ein Bewerber kann nur für eine Stelle erstgereiht werden.

Wird der vorgeschriebene Praxiseröffnungstermin um mehr als 14 Tage überschritten, kann die ausgeschriebene Kassenplanstelle nach den gesamtvertraglich vereinbarten Reihungsrichtlinien, Punkt V Z. 4, entweder neuerlich zur Ausschreibung gelangen, einvernehmlich dem nächstgereihten Bewerber zugesprochen oder in begründeten Fällen einer Fristverlängerung der Kassenpraxiseröffnung zugestimmt werden.

Reihungsrichtlinien für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

Die aktuelle Version der Richtlinien steht als Download zur Verfügung.

Die ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol Nr. 4/2024 wurden wie folgt vergeben:

Dr. Miro Boban, ALL für Innsbruck zum 1.1.2025 (alle Kassen)
Dr. Bernadette Fritz, ALL für Seefeld  zum 1.4.2027 (alle Kassen) - Übergabepraxis
Dr. Marco Schönberger, ALL für Wörgl zum 1.1.2025 (alle Kassen)
Dr. Bettina Sonnweber, ALL für St. Leonhard i. P. zum 1.1.2025 (alle Kassen)
Mag. Dr. Gernot Walder, ALL für Außervillgraten zum 1.1.2025 (alle Kassen)
Dr. Michael Oberbichler, ALL für St. Jakob i.D., Jobsharing mit Mag. Dr. Gernot Walder zum 1.11.2024 (alle Kassen)
Dr. Stefan Blunder, DER für Wörgl zum 1.1.2025 (alle Kassen)
Doz. Dr. Fabian Plank, INT für Völs zum 1.1.2025 (SVS)
Dr. Gundula Schmeiser, INT für Kitzbühel zum 1.1.2025 (BVAEB)
Dr. Afshin Harandi, ORT für Innsbruck zum 1.1.2025 (BVAEB)
Dr. Martin Huber, MHBA, PPTM für Lienz zum 1.10.2025 (alle Kassen) - Übergabepraxis
Dr. Nina Tulchiner, URO für Innsbruck zum 1.1.2025 (SVS)
Dr. Gerhard Kitzbichler, URO für St. Johann i. T. zum 1.4.2025 (alle Kassen)

Warteliste

Seit Inkrafttreten der neuen Reihungsrichtlinien (13.2.2004 für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) über die Auswahl der Vertragsärzte (§ 2-Kassen) führt die Ärztekammer für Tirol Bewerberlisten für Ärzte für Allgemeinmedizin und für Fachärzte des jeweiligen Sonderfaches. Voraussetzung für die Eintragung in die Bewerberliste ist die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt. Die Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste erfolgt über Antrag des Bewerbers, wobei als Zeitpunkt der Eintragung das Datum des Einlangens des Antrages bei der Ärztekammer für Tirol gilt. Bei der Ärztekammer für Tirol liegt ein entsprechendes Antragsformular auf. Die Angaben sind durch Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und den entsprechenden Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich im Rahmen der ausgeschriebenen Fachrichtung (z.B. Diplom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom) zu belegen (Originale oder beglaubigte Kopien; bei Ärzten, die in der Ärztekammer für Tirol geführt sind, reichen unbeglaubigte Kopien). Eine gültige Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle (nach Inkrafttreten dieser Richtlinien) gilt auch als Antrag um Aufnahme in die Bewerberliste.

Übergangsfrist:

Für Ärzte, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinien (13.2.2004 für ALL und FÄ) bereits im Fachgebiet der ausgeschriebenen Stelle in die Ärzteliste eingetragen waren, gilt als Zeitpunkt der ersten Eintragung die Verleihung des Diploms als Facharzt (entsprechend dem angestrebten Fachgebiet in der Niederlassung) oder als Arzt für Allgemeinmedizin. Ärzte, die in diese Übergangsfrist fallen, werden nicht in die Wartelisten eingetragen. Sie erhalten die Punkte automatisch im Falle einer Bewerbung.

Bewertung der Wartezeit im Punkteschema:

Vom Zeitpunkt der ersten Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste bis zum Stichtag der jeweiligen Stellenbewerbung: 1 p.a. max. 4 Punkte