Fristversäumnisse gegen die vorangeführten Vorschriften führen, sofern diese nicht auf ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zurückzuführen sind, zu einem Leistungsausschluss.
1. Krankengeld (nur für niedergelassene Ärzte/Zahnärzte und Wohnsitzärzte/Wohnsitzzahnärzte)
für niedergelassene Ärzte/Zahnärzte ab dem 5. Tag bis zum 32. Tag der Berufsunfähigkeit pro Tag € 73,40
ab dem 33. Tag der Berufsunfähigkeit pro Tag € 146,90
für Wohnsitzärzte/Wohnsitzzahnärzte ab dem 7. Tag bis zum 32. Tag der Berufsunfähigkeit pro Tag € 73,40
ab dem 33. Tag der Berufsunfähigkeit pro Tag € 146,90
Mutterschutz:
Krankengeldleistung für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfrist für maximal 20 Wochen
2. Erhöhte freiwillige Krankenversicherung (nur für teilnehmende niedergelassene Ärzte/Zahnärzte)
Zusätzlich zur satzungsgemäßen Krankengeldleistung nach Beitritt unter vollständiger Akzeptanz der aktuellen Teilnahmebedingungen:
3. Krankenhaustaggeld
Bezieher der Alters- oder Invaliditätsversorgung (auch für deren Angehörige):
Ersatz der tatsächlichen Krankenhauskosten (kein Arzthonorar), maximal pro Tag € 222,40
4. Rettungskosten
Rettungstransportkosten werden in besonders begründeten Fällen über Antrag teilweise oder in voller Höhe ersetzt.
Flugrückholungskosten aus dem Ausland werden nicht erstattet.