Bitte rechtzeitig (wenn möglich 2 – 3 Monate vor Pensionsantritt) den Antrag auf Zuerkennung der Alterspension ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Nachweisen beim Kammeramt einreichen.
Achtung:
Die am Antrag angegebene Bankverbindung muss als Pensionskonto legitimiert sein!
Damit die Daten berechtigter Angehöriger im Ablebensfall der Abteilung Wohlfahrtsfonds bekannt sind, ersuchen wir um Bekanntgabe folgender Daten:
Der Antrag auf Zuerkennung der Alterspension wird dann im Verwaltungsausschuss behandelt (findet einmal im Monat statt). Die Zuerkennung der Altersversorgung und deren Höhe erfolgt mittels Bescheid an den/die Arzt/Ärztin bzw. an den/die Zahnarzt/Zahnärztin.