Pension - was ist zu tun?

Bitte rechtzeitig (wenn möglich 2 – 3 Monate vor Pensionsantritt) den Antrag auf Zuerkennung der Altersversorgung ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Nachweisen beim Kammeramt einreichen.

Achtung:
Die am Antrag angegebene Bankverbindung muss als Pensionskonto legitimiert sein!

Notwendige Nachweise: 

  • Kündigungsschreiben sämtlicher Krankenkassenverträge (sofern Kassenverträge bestehen)
  • Schreiben über Beendigung des hauptberuflicher Dienstverhältnisses (sofern vorliegend)
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
  • Meldezettel

 

Damit die Daten berechtigter Angehöriger im Ablebensfall der Abteilung Wohlfahrtsfonds bekannt sind, ersuchen wir um Bekanntgabe folgender Daten:

  • Daten Ehegatte/-gattin (Heiratsurkunde)
  • Daten der zu versorgenden Kinder unter dem 27. Lebensjahr (Geburtsurkunde/n)

Der Antrag auf Zuerkennung der Altersversorgung wird dann im Verwaltungsausschuss behandelt (findet einmal im Monat statt). Die Zuerkennung der Altersversorgung und deren Höhe erfolgt mittels Bescheid an den/die Arzt/Ärztin bzw. an den/die Zahnarzt/Zahnärztin.