Ärzteausweis

Ordentliche Kammermitgliedschaft

Jeder Arzt/jede Ärztin erhält als Nachweis der Eintragung in die Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin in Österreich einen Scheckkartenausweis.

Für den Antrag (ÖÄK-Datenblatt - liegt bei Ärztekammer auf) benötigen wir von Ihnen:

  • 1 aktuelles Passfoto
  • Ihre Unterschrift auf dem Datenblatt

Der Ärzteausweis wird Ihnen eingeschrieben auf dem Postweg zugesandt. Die Produktionszeit des Ärzteausweises beträgt ca. 4 - 6 Wochen.

Außerordentliche Kammermitgliedschaft/Einstellung der ärztlichen Tätigkeit

Bei Einstellung der ärztlichen Tätigkeit und Wechsel vom ordentlichen in den außerordentlichen Status  (z. B. durch Karenz, Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit) muss der Ärzteausweis für ordentiche Kammermitglieder bei der Ärztekammer für Tirol abgegeben werden.

Außerordentlichen Kammermitgliedern wird nach Einreichung eines Passfotos und Retournierung des Ärzteausweises für ordentliche Kammermitglieder ein Ausweis für außerordentliche Kammermitglieder ausgestellt.

Für die Ausstellung benötigen wir von Ihnen:

  • 1 aktuelles Passfoto


Der Ausweis wird Ihnen per Post eingeschrieben zugeschickt und ist von Ihnen zu unterfertigen.

Verlust/Diebstahl des Ärzteausweises

Sollte Ihr Ärzteausweis in Verlust geraten oder gestohlen werden, muss ein neuer Ärzteausweis beantragt werden.

Dazu benötigen wir von Ihnen:

  • polizeiliche Verlust-/Diebstahlanzeige (Kopie)
  • 1 Passfoto
  • Ihre Unterschrift auf dem Datenblatt​​​​​​

Beschädigung des Ärzteausweises

Sollte Ihr Ausweis durch Beschädigung unbrauchbar werden, können Sie bei der Ärztekammer für Tirol eine Neuausstellung beantragen. Der beschädigte Ausweis muss bei der Ärztekammer für Tirol abgegeben werden.

Für eine Neuausstellung des Ärzteausweises benötigen wir: