Ein Arzt ist verpflichtet, sich sorgfältig und den medizinischen Standards entsprechend (lege artis) um die Heilung eines Patienten zu bemühen. Die Ausübung des ärztlichen Berufes ist dabei in vielfacher Hinsicht mit der Einhaltung und Erfüllung rechtlicher Normen verknüpft. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Mediziner immer häufiger auf dem Rechtsweg für vermeintliche Fehlleistungen zur Verantwortung gezogen werden. Angehende Mediziner werden jedoch auf die Bedeutung rechtlicher Fragen für den Arztberuf während ihrer Ausbildung nur unzureichend vorbereitet, weshalb es besonders wichtig ist, sich medizinrechtliche Kenntnisse anhand von Fortbildungsveranstaltungen anzueignen.