Schilderordnung

Ein Arzt ist verpflichtet, seine Ordination durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen. Bei der Gestaltung muss er sich an die Vorgaben der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer halten. Diese legt fest, welche Inhalte zwingend auf einem Ordinationsschild angeführt werden müssen und welche ergänzend hinzugefügt werden können.

Verstöße gegen die Schilderordnung stellen ein Disziplinarvergehen dar.

Hier können Sie die Schilderordnung einsehen.