Möglichkeiten der Einzahlung

Bei angestellten ÄrztInnen/ZahnärztInnen werden die Beiträge direkt vom Dienstgeber einbehalten.

Niedergelassene ÄrztInnen/ZahnärztInnen und WohnsitärztInnen/WohnsitzzahnärztInnen werden gebeten, zur Geringhaltung des Verwaltungsaufwandes eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Bei ausdrücklichem Wunsch kann auch mittels Dauerauftrag einbezahlt werden.

Bei Vorliegen einer kassenärztlichen Tätigkeit werden die Beiträge grundsätzlich durch Abzug vom Kassenhonorar eingehoben. Bei §-2 KassenärztInnen/KassenzahnärztInnen (ÖGK) werden die gesamten Beiträge durch Abzug vom Kassenhonorar eingehoben. Wenn „nur" ein Kassenvertrag mit der BVAEB vorliegt, werden von dieser Kasse nur die Beiträge zur Individualrente eingehoben.

Bankverbindung für Beiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage:


Raiffeisen-Landesbank Tirol AG

IBAN: AT17 3600 0000 0423 3227
BIC: RZTIAT22

BLZ 36000
Konto Nummer: 4.233.227

Über folgenden Link finden Sie ein Formular zum SEPA-Lastschriftmandat welches in der Ärztekammer hinterlegt werden kann.