Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol für 2025
Die Preissumme für den Preis der Ärztekammer für Tirol wurde 2017 auf Euro 5.000,- erhöht und wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
- Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist). Pro Bewerber:in darf nur eine Arbeit eingereicht werden.
- Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein.
- Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der/die Hauptautor:in eindeutig deklariert sein; er/sie gilt als der/die Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.
- Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissenschaftler:innen und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium dar.
- Die Einreichfrist für die Arbeiten endet am 30. November 2025 (Datum des Poststempels).
- Es wird gebeten die Arbeiten in ausgedruckter Form zu je 6 Exemplaren auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden:
Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck