Preis der Ärztekammer für Tirol

Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol für 2024

Die Preissumme für den Preis der Ärztekammer für Tirol wurde 2017 auf Euro 5.000,- erhöht und wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

  • Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist). Pro Bewerber darf nur eine Arbeit eingereicht werden.
  • Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein.
  • Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissenschaftler und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium dar.
  • Die Arbeiten sind in je 6 Exemplaren bis spätestens 30.11.2024 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6020 Innsbruck, einzureichen.