Anstellung

Angestellte FachärztInnen, ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und approbierte ÄrztInnen üben den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einer vom Dienstgeber geschaffenen und geleiteten Organisation auf dessen Rechnung und Risiko aus.

TurnusärztInnen dürfen die ärztliche Tätigkeit nur in anerkannten Ausbildungsstätten unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden ÄrztInnen ausüben. Voraussetzung für die Tätigkeit als Turnusarzt/Turnusärztin ist ein Dienstverhältnis des Turnusarztes/der Turnusärztin zur Ausbildungsstätte.

In der Ärztekammer sind die angestellten ÄrztInnen in der Kurie der angestellten Ärzte erfasst.