Fortbildung

Ärztinnen und Ärzte sind drei Jahre nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung und der entsprechenden Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer verpflichtet, ihre Fortbildung nachzuweisen. 

Überprüft wird der Fortbildungsnachweis alle drei Jahre stichtagbezogen und flächendeckend in ganz Österreich (zuletzt am 1.9.2019).

Der Fortbildungsnachweis kann auf zwei Arten erbracht werden. Entweder durch ein zum Stichtag gültiges DFP-Diplom (250 Punkte, gesammelt innerhalb von fünf Jahren) oder durch 150 DFP-Punkte.

 Alle weiteren Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte unter www.arztakademie.at.

Verlängerung der Gültigkeit der DFP-Diplome aufgrund der COVID-19-PANDEMIE

Aufgrund der COVID-19- Pandemie werden auch die Fristen des DFP-Diploms – und damit auch der Ablauf der Gültigkeit eines DFP-Diploms – gehemmt. Das bedeutet in der Umsetzung, dass sich die Gültigkeit von DFP-Diplomen um die tatsächliche Dauer der COVID-19-Pandemie verlängert. Betroffen von dieser Verlängerung sind alle DFP-Diplome mit einem Gültigkeitsende beginnend ab 12.3.2020 (= Zeitpunkt, an dem die WHO den COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt hat). Die Verlängerung wird vorgenommen, sobald die tatsächliche Dauer der COVID-19-Situation feststeht und an die Ärztin/den Arzt entsprechend kommuniziert. Das DFP-Diplom wird mit seiner erweiterten Gültigkeit auf dem Online-Fortbildungskonto und in der Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer erfasst.