DFP FAQ

Auf dieser Seite können Sie untenstehend Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Diplomfortbilungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer finden.

Der Bereich ist in folgende große Themenblöcke unterteilt:

DFP für Ärzte

Der chronologisch erste Fortbildungsnachweis legt den Beginn der Fortbildungsperiode fest.

Veranstaltungen, die die Qualitätskriterien des DFPs erfüllen, können für das DFP approbiert werden. Medizinische Fortbildung umfasst Fortbildungen, die für ein Sonderfach oder Allgemeinmedizin approbiert sind.

Die DFP Fachpunkte einer Veranstaltung zeigen auf, AUS welchem Fach Fortbildung angeboten wird und wie lange die Fortbildung dauert. ÄrztInnen aller Sonderfächer und Allgemeinmediziner können sich ausnahmslos alle medizinischen DFP-Punkte für Ihr DFP-Diplom anrechnen!

Sonstige Fortbildungspunkte können bei nicht medizinischer Fortbildung gesammelt werden. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patientenorientiert sein (z.B. Medizinisch-Englisch-Kurs, Steuerseminar für die Praxis, medizinrechtliche Fortbildung, etc.).

Alle Ärztinnen und Ärzte können DFP-Punkte sammeln. Auch DFP-Punkte, die während der Ausbildung gesammelt wurden, werden für das DFP-Diplom angerechnet. (Fristen beachten!)

DFP Diplom-Verleihungen setzen voraus:

  • Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung
  • dass, der Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunkte erbracht wird.

Punkte erhält die Ärztin / der Arzt durch den Besuch von Veranstaltungen, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und E-Learning (DFP online, DFP Literaturstudium, DFP online Kursen), sowie für wissenschaftliche Beiträge in Journalen und Buchbeiträge, Hospitationen und Supervision (Details siehe DFP-Verordnung: §5 - Anerkannte Fortbildungsarten).

Einfache Unterstützung beim Sammeln Ihrer DFP Punkte bietet Ihr persönliches Fortbildungskonto auf www.meindfp.at

Wann kann man mit dem DFP-Punkte-Sammeln beginnen?

ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, FachärztInnen und approbierte ÄrztInnen können jederzeit mit dem Sammeln von DFP Punkten beginnen.

Auch TurnusärztInnen können bereits DFP-Punkte sammeln:
Während der Ausbildung gesammelte DFP-Punkte werden für das Fortbildungsdiplom angerechnet, wenn sie in der 5-Jahresfrist für das DFP Diplom eingereicht werden. Wenn Sie bereits während der Ausbildung die Punkte sammeln, beachten Sie bitte unbedingt, dass nur jene Punkte, die max. 5 Jahre vor der Diplomverleihung erreicht wurden, angerechnet werden können.

Achtung: Die Erfüllung der Fortbildungspflicht laut §49 Abs. 1 ÄrzteG wird bei niedergelassenen ÄrztInnen bei der Evaluierung der Arztpraxen durch die ÖQmed - Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Medizin GmbH - überprüft. 

Voraussetzung für das DFP Diplom ist, dass 250 Fortbildungspunkte in folgender Gliederung nachgewiesen werden.

  • mindestens 200 Punkte aus fachspezifischer Fortbildung
  • höchstens 50 Punkte durch sonstige Fortbildung
  • mindestens 85 Punkte aus Veranstaltungen
  • höchstens 165 Punkte durch DFP-anerkannte Fortbildungen (e-Learning, Literaturstudium, Hospitationen, Supervisionen etc.)

Allgemeine FAQ

Das Diplom-Fortbildungs-Programm ist österreichweit einheitlich gestaltet und umschreibt den Umfang und die Qualitätsstandards der Fortbildung für alle ÄrztInnen und Ärztegruppen. Es ist in der Verordnung über ärztliche Fortbildung geregelt (www.arztakademie.at/dfpverordnung).

Mit dem DFP-Diplom weist eine Ärztin/ein Arzt nach, dass sie/er die kontinuierliche Fortbildung gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und den Bestimmungen der Verordnung über ärztliche Fortbildung in strukturierter, hochwertiger Qualität absolviert hat.

Sie sind bereits auf meindfp.at registriert:

  • Wenn Sie sich noch nie über das SSO der ÖÄK eingeloggt haben: Verwenden Sie Ihre persönlichen meindfp.at-Zugangsdaten. Nach der Anmeldung werden Sie aufgefordert, ein neues Passwort zu definieren.
  • Sollten Ihnen Ihre bisherigen meindfp.at-Zugangsdaten nicht mehr bekannt sein, stehen Ihnen die unter 2. und 3. genannten Möglichkeiten zur Verfügung.

Sie sind noch nicht auf meindfp.at registriert:

  • Ärztinnen und Ärzte können sich mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte anmelden. Im Zuge des Anmeldeprozesses werden Sie aufgefordert, ein persönliches Passwort zu definieren.
  • Zusätzlich können Sie Ihre Initialzugangsdaten auch unter der SSO-Hotline anfordern: Tel. 01 358 03 87

Sie sind bereits für das SSO der Österreichischen Ärztekammer registriert:

  • Sofern Sie sich bereits über eine andere Applikation als meindfp.at für das SSO der Österreichischen Ärztekammer registriert haben (z. B. Selbstevaluierung der ÖQMed): Loggen Sie sich einfach mit denselben persönlichen SSO-Zugangsdaten ein.
  • „Benutzername" ist immer Ihre ÖÄK-Arztnummer.

Besuchen Sie die Website www.meindfp.at und klicken Sie auf den Link "Passwort vergessen?".
Haben Sie ihre E-Mail Adresse im Zuge des erstmaligen Anmeldens im SSO angegeben, so können Sie diese Funktion verwenden. Geben Sie Ihren Benutzernamen (dieser ist immer Ihre ÖÄK-Arztnummer) ein und klicken Sie auf Absenden. Danach wird Ihnen eine E-Mail mit weiteren Instruktionen zusenden. Falls Sie diese E-Mail nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner. Sollten Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die SSO-Hotline unter der Telefonnummer 01 358 03 87.

Die Registrierung auf www.meindfp.at ist freiwillig, bietet aber die kostenfreie Möglichkeit, die absolvierten Fortbildungen in strukturierter Form zu dokumentieren und das DFP-Diplom mit wenigen Mausklicks online zu beantragen. Mit der Anmeldung des DFP-Kontos stehen Ihnen außerdem E-Services wie E-Learning oder Literaturstudium zur Verfügung.

Als anerkannte Fortbildungsarten gelten:  

  • Teilnahme an Veranstaltungen (inkl. Webinare, Qualitätszirkeln und Intervisionen)
  • Absolvieren von E-Learning-Fortbildungen
  • wissenschaftliche Arbeiten, Buchbeiträge, Beiträge in Journalen (Verfassen und Begutachtung)
  • Hospitationen
  • Supervisionen

(siehe dazu § 5 DFP-Verordnung über ärztliche Fortbildung „Anerkannte Fortbildungsarten").

siehe dazu § 5 bzw. § 13 der Verordnung über ärztliche Fortbildung).

Eine Fortbildung wird dann mit DFP-Punkten approbiert, wenn sie den Qualitätskriterien ärztlicher Fortbildung im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms entspricht. Dazu wird die Veranstaltung im DFP-Kalender zur Approbation eingereicht und bei erfolgreicher Begutachtung auf DFP-Anrechenbarkeit anschließend dort veröffentlicht.

Der DFP-Kalender (www.dfpkalender.at) ist jene Plattform, auf der ärztliche Fortbildungsanbieter ihre zu approbierenden Fortbildungen eintragen und auf der gezielt Fortbildungen nach verschiedenen Kategorien (Fortbildungsart, Fortbildungsort, Fortbildungsanbieter, Sonderfach) gesucht werden können.

Wenn Sie sich auf Ihrem DFP-Konto einloggen, so sehen Sie gleich in der „Übersicht" eine Darstellung Ihrer Fortbildungspunkte:

  • Gesamtpunkte
  • Medizinische DFP-Punkte
  • DFP-Punkte aus Veranstaltungen (inkl. Qualitätszirkel, Webinare und Intervisionen)

Die Anzahl der Gesamtpunkte entspricht nicht der Summe aus
medizinischen Punkten und DFP-Punkten aus Veranstaltungen (inkl. Qualitätszirkel)!

Denn Ihre Fortbildungspunkte werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Gliederung der DFP-Punkte nach dem INHALT der Fortbildung
    250 DFP-Punkte, davon mind. 200 Punkte aus medizinischer Fortbildung, max. 50 Punkte aus sonstiger Fortbildung
  • Gliederung der DFP-Punkte nach dder ART der Fortbildung
    250 DFP-Punkte, davon mind. 85 Punkte aus Veranstaltungen und Qualitätszirkel, max. 165 Punkte aus E-Learning, Hospitationen, Supervisionen etc.

 

 

Nein. Neben der Gesamtpunkteanzahl sind noch zwei weitere Kriterien bei der Punktezusammensetzung zu beachten: eine Mindestzahl an medizinischen DFP-Punkten und eine Mindestzahl an Veranstaltungspunkten (inkl. Qualitätszirkel). Fortbildungen im Rahmen von E-Learning sind mit 165 DFP-Punkten maximal begrenzt.

Nein. Sie können auch Präsenzveranstaltungen besuchen, die mit sonstigen Fortbildungspunkten approbiert wurden. Bei der Zusammensetzung der DFP-Punkte ist allerdings darauf zu achten, dass ein bestimmter Mindestanteil der Gesamtpunkte aus Veranstaltungen UND ein bestimmter Mindestanteil aus medizinischen Fortbildungen stammt. Bei einer zu erreichenden Gesamtpunkteanzahl von 250 DFP-Punkten sind davon mindestens 85 aus Veranstaltungen (mit medizinischen oder mit sonstigen Punkten approbiert) zu absolvieren und davon mindestens 200 aus medizinischer Fortbildung (über die Fortbildungsarten E-Learning, Literaturstudium und/oder Veranstaltungen etc.).

Medizinische Punkte

Medizinische Fortbildung umfasst ausschließlich das Absolvieren medizinisch-fachlicher approbierter Fortbildung, basierend auf den Fächern der Studienordnung der medizinischen Universitäten in Österreich. ÄrztInnen aller Sonderfächer und AllgemeinmedizinerInnen können medizinische Punkte aus allen Fächern als medizinische DFP-Punkte anrechnen lassen, was insbesondere bedeutsam sein kann, wenn in der ausgeübten Fachrichtung nur wenige Fortbildungen angeboten werden. Die Auswahl erfolgt nach individueller Schwerpunktsetzung der Ärztin/des Arztes.

 

Sonstige Fortbildungspunkte

Sonstige Fortbildung umfasst nichtmedizinische Fortbildungen und kann im Rahmen aller anerkannten DFP-Fortbildungen absolviert und anerkannt werden. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patientenorientiert sein (z.B. Medizinisch-Englisch-Kurs, Steuerseminar für die Praxis, Führungs- und Kommunikationsseminare, medizinrechtliche Fortbildung). Sonstige Fortbildung wird von der Österreichischen Ärztekammer als sonstige Fortbildung gesondert approbiert, wenn ärztliche relevante Inhalte angeboten werden und ein ärztlicher Fortbildungsanbieter als Veranstalter auftritt.

  • Ein Fortbildungspunkt (DFP-Punkt) entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten (ohne Pausen). Die Anzahl der DFP-Punkte für eine Fortbildung ergibt sich aus der Dauer der Fortbildung in Minuten dividiert durch 45, wobei das Ergebnis kaufmännisch auf ganze Einheiten zu runden ist.
  • Pro Tag können maximal 10 DFP-Punkte vergeben werden.
  • Bei Fehlen von genauen Zeitangaben können für einen halben Tag maximal 3 DFP-Punkte, für einen ganzen Tag maximal 6 DFP-Punkte angerechnet werden.

Klicken Sie nach dem Login auf das Untermenü „DFP-Konto/Punkte buchen". Es gibt zwei Möglichkeiten, Punkte einer nicht eingetragenen Fortbildung zu buchen:

Alternative 1: Buchung bei vorhandenem Eintrag im DFP-Kalender

  • Treffen Sie nähere Angaben zu Ihrer Fortbildung (Fortbildungs-ID, Schlagwort aus dem Titel, Termin …), und klicken Sie auf „Suche".
  • Aus der Liste der Suchergebnisse wählen Sie nun die gewünschte Fortbildung aus, kontrollieren die DFP-Punkte (unter „Erreichte Punkte") und fügen optional eine Teilnahmebestätigung (soweit als PDF-, Word-Datei etc. vorhanden) hinzu.
  • Durch „Weiter" und eine letzte Bestätigung wird die gewählte Fortbildung auf dem Konto gebucht.

Alternative 2: Buchung von Fortbildungen, die nicht im DFP-Kalender zu finden sind
(wie z. B. ausländische oder nicht DFP-approbierte Fortbildungen, Hospitationen, Supervisionen etc.).

  • Geben Sie hier die wichtigsten Daten manuell ein. Die Punkte finden Sie auf der jeweiligen Teilnahmebestätigung. Falls dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, eine Pauschalbewertung von 6 Punkten pro Ganztag und von 3 Punkten pro Halbtag heranzuziehen.
  • Die weitere Vorgangsweise richtet sich nach Variante 1.

Bitte schließen Sie jede Buchung mit dem Klick auf die Schaltfläche „Ja, Punkte buchen" ab, denn nur dann wird diese auch gespeichert und gebucht.

Die Punkte für DFP-approbierte Fortbildungen sind grundsätzlich vom Fortbildungsanbieter elektronisch auf das jeweilige Fortbildungskonto der Ärztin/des Arztes zu buchen, dazu sind die Veranstalter per § 18 Abs. 10 Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet. Diese Buchung erkennen Sie an der grünen Kennzeichnung.

Handelt es sich um ausländische, inländische, nicht DFP-approbierte Fortbildungen oder manuell zu buchende Fortbildungen (z.B. Supervisionen, Hospitationen), werden die Punkte von der Ärztin/dem Arzt selbst auf das DFP-Konto gebucht (rot, oder falls eine Teilnahmebestätigung hinzugefügt wurde, gelb markiert).

Möglicherweise ist der Zeitfilter auf Ihrem DFP-Konto so gesetzt, dass Fortbildungen nicht angezeigt werden. In der „Übersicht" sowie in den „Kontodetails" wird auf den Zeitraum Tagesdatum minus fünf Jahre referenziert. Wenn Sie ein gültiges DFP-Diplom besitzen, wird der Gültigkeitszeitraum desselben herangezogen.

Sie haben die Möglichkeit, den Zeitraum individuell anzupassen. Gehen Sie dazu in den Menüpunkt "Kontodetails„ und klicken Sie dann auf "Suchfilter einblenden". Dort können Sie dann den Zeitraum so anpassen, dass Sie auch jene Fortbildungen sehen, die länger zurückliegen.

Sollte der Zeitfilter nicht der Grund sein, wurden die DFP-Punkte für die Fortbildung nicht auf Ihr Konto gebucht. Die Anbieter von DFP-approbierten Fortbildungen sind per Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet, den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die DFP-Punkte auf die Fortbildungskonten zu buchen.

In diesem Fall bitten wir Sie diesbezüglich beim Veranstalter nachzufragen und auf die noch nicht erfolgte Buchung hinzuweisen. Auf Ihrem DFP-Konto finden Sie alle Fortbildungen im Menüpunkt „Kontodetails", elektronisch erfasste Fortbildungen erkennen Sie an der grünen Markierung. Diese sind durch eine Elektronische Teilnahmebestätigung (ETB) auch nachgewiesen.

Bei Fortbildungen im Ausland werden folgende Punkte/Kategorien im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt:

  • "European CME credits" (ECMEC)
  • die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte
    der Kategorie A, B, C, D, F, G und H

Wir empfehlen Ihnen, die anrechenbaren ausländischen Fortbildungen mit der Alternative 2 im Menüpunkt "Punkte buchen" manuell zu erfassen. Optional können Sie auch die Teilnahmebestätigung laden und hinzufügen.

Ausländische Fortbildungen werden nicht automatisch auf dem Fortbildungskonto elektronisch gebucht, diese Verpflichtung besteht nur bei DFP-approbierten Fortbildungen.

Grundsätzlich gilt: 1 ECTS-Punkt entspricht 25 Echtstunden (Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Praktika, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen). DFP-würdig sind jene Anteile, die durch Teilnahmebestätigungen belegt werden können. Ein Fortbildungspunkt (DFP-Punkt) entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten (ohne Pausen).

Für postpromotionelle Lehrgänge, die einen medizinischen Kontext besitzen (Geriatrie, Orthopädie, Palliative Care, Schmerzmedizin etc.) erhält die Ärztin/der Arzt medizinische DFP-Punkte. Universitätslehrgänge mit Themen wie Medizinrecht, Arbeits- und Organisationsmedizin sind mit sonstigen Fortbildungspunkten anerkannt.

In § 13 Abs. 6 der Verordnung über ärztliche Fortbildung ist festgelegt, dass pro Fortbildungszeitraum maximal 2 ECTS-Punkte (entspricht 50 DFP-Punkten) anerkannt werden können.

ECTS-Punkte in dem genannten Umfang pro Fortbildungszeitraum können – bei Nichtvorliegen einer DFP-Approbation – über die Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen" erfasst werden.

Fortbildungsanbieter von DFP-approbierten Fortbildungen sind gemäß § 18 Abs. 9 der DFP-Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet, elektronische oder Teilnahmebestätigungen in Papierform auszustellen. Diese Bestätigungen haben zu enthalten:

  • die Bezeichnung des Fortbildungsanbieters
  • den Namen des Teilnehmers
  • den Titel der Fortbildung
  • den Termin
  • die Anzahl und Art (Medizinische Punkte oder Sonstige Fortbildung) der DFP-Punkte
  • den Ort
  • die DFP-ID-Nummer aus dem DFP-Kalender

Bei der elektronischen Punktebuchung durch den Fortbildungsanbieter werden diese Eckdaten automatisch generiert und sind über die elektronische Teilnahmebestätigung (ETB) einsehbar.

Wurde eine Papierbestätigung ausgestellt, weisen Sie den Veranstalter entweder auf die fehlende Buchung hin und/oder fordern Sie eine korrekt ausgestellte Teilnahmebestätigung ein.

Bei Fehlen von Angaben auf ausländischen Teilnahmebestätigungen können Sie entweder beim Anbieter der Veranstaltung um eine explizite Aufschlüsselung ersuchen, auf einer eventuell vorhandenen Veranstaltungswebsite die Fortbildungspunkte eruieren oder anhand der Vorgaben zur Punkteberechnung diese selbst ermitteln.

Nach erfolgtem Login klicken Sie auf den Menüpunkt "E-Learning/Fortbildungen". In der mittleren Inhaltsspalte der Seite öffnet sich die Liste „Alle Fortbildungen". Hier finden sie chronologisch gereiht alle DFP-Artikel, beginnend mit den jüngsten.

Die Fachartikelsuche befindet sich ebenfalls hier: Sie können über Stichworte, die Auswahl von Fachrichtung und/oder Magazin nach einem bestimmten Artikel suchen.

Die DFP-Punkte werden nach erfolgreicher Absolvierung der E-Learning-Fortbildung - mindestens 66 % der MC-Fragen des jeweiligen Abschlusstests wurden korrekt beantwortet - innerhalb von 24 Stunden automatisch auf Ihr Fortbildungskonto gebucht. Unter dem Menüpunkt "E-Learning/Statistik" können zudem alle online absolvierten E-Learning-Fortbildungen gleich nach Bearbeitung im Überblick eingesehen und, wenn gewünscht, Teilnahmebestätigungen ausgedruckt werden.

Für die Erfüllung der Fortbildungspflicht, die alle 3 Jahre (erstmals am 1. September 2016, in der Folge dann am 1. September 2019) stichtagbezogen überprüft wird, sind 150 DFP-Punkte (davon mind. 120 medizinische DFP-Punkte und 50 DFP-Punkte aus Präsenzfortbildung), gesammelt in den letzten drei Jahren, nachzuweisen (Details zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung entnehmen Sie § 14a der Verordnung über ärztliche Fortbildung).

Am einfachsten erfolgt dies durch ein gültiges DFP-Diplom. Aber auch die Punkteanzahl in der benötigten Zusammensetzung am Fortbildungskonto oder in Form von Teilnahmebestätigungen zählt als Nachweis.

Bereits seit 2008 können Sie den Diplomantrag bequem per Mausklick online beantragen. Lediglich manuell gebuchte Fortbildungen ohne beigefügte Teilnahmebestätigungen müssen noch auf Papier nachgewiesen werden

In schriftlicher Form können Sie das DFP-Diplom beim Fortbildungsreferat Ihrer Landesärztekammer beantragen. In den „Kontodetails" finden Sie dazu Unterstützung: Das Fortbildungskonto berechnet Ihnen Ihren Punktestand und liefert Ihnen einen vorausgefüllten Kontoausdruck.

Nein. Sie haben die Möglichkeit beim Diplomantrag online oder beim Papierantrag anzugeben (durch Aktivierung der Checkbox), ob Sie das DFP-Diplom auch in Papierform wünschen. Ihr DFP-Diplom wird automatisch in die Ärzteliste und auf Ihrem Fortbildungskonto eingetragen und ist jederzeit über das Online-Fortbildungskonto als pdf-Datei ausdruckbar (unter den Menüpunkten „Übersicht" oder „Diplome").

Nein. Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum über die Mindestanzahl hinausgehende DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht für ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum angerechnet werden [§ 12 Abs. 5 der Verordnung über ärztliche Fortbildung].

TurnusärztInnen können an allen Fortbildungsaktivitäten teilnehmen und DFP-Punkte sammeln, erhalten jedoch erst nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung (ius practicandi) ein Fortbildungsdiplom, wobei auch DFP-Punkte anrechenbar sind, die gemäß den sonstigen Bestimmungen vor der Erlangung der Berufsberechtigung gesammelt wurden.

Zeiten der Berufsunterbrechung, wie z.B. Mutterschutz- und Karenzzeiten, aber auch längere Ausfälle durch Unfall oder Krankheit, können nunmehr auf Antrag der Ärztin/des Arztes den Fortbildungszeitraum verlängern Die Unterbrechung ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen (Dienstgeberbestätigung, Bestätigung über Ordinationsschließung, ärztliche Atteste, Bestätigung Wohlfahrtsfonds etc.). Die Art des Nachweises muss so gestaltet sein, dass die Unterbrechung glaubhaft gemacht werden kann.

Die durchgehende Mindestdauer einer Berufsunterbrechung beträgt sechs Monate. Der entsprechende Antrag ist bei der Österreichischen Akademie der Ärzte im Wege der Fortbildungsreferate der Landesärztekammern im Rahmen des Diplomantrages einzubringen. Zu beachten: Der Gültigkeitszeitraum eines bestehenden DFP-Diploms bleibt unberührt. Es verlängert sich nur der Fortbildungszeitraum.

Auf dem Fortbildungskonto besteht im Menüpunkt „Kontodetails" die Möglichkeit, die Berufsunterbrechung einzutragen und die Bestätigung für den Nachweis hochzuladen. Im Menüpunkt „Diplome – Diplom beantragen" wird diese Unterbrechung beim Fortbildungszeitraum entsprechend abgebildet. Fällt die Berufsunterbrechung in den Fortbildungszeitraum, für den das DFP-Diplom beantragt wird, so werden der Unterbrechungszeitraum sowie das – verlängerte – Ende des Fortbildungszeitraums in einer Meldung angezeigt. Mit Klick auf den Link „Jetzt DFP Fortbildungszeitraum um Unterbrechungszeitraum verlängern" wird die Verlängerung des Fortbildungszeitraums bestätigt. Das DFP-Diplom kann für den erweiterten Zeitraum beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei der stichtagbezogenen Überprüfung des Fortbildungsnachweises auf die drei Jahre vor dem Stichtag als festgelegter Fortbildungszeitraum referenziert wird, sollte zu diesem Stichtag kein gültiges DFP-Diplom vorhanden sein. Etwaige Berufsunterbrechungen werden in diesem Zeitraum nur dann berücksichtigt, wenn die durchgehende Mindestdauer von mindestens sechs Monaten gegeben ist und eine Bestätigung vorliegt.

Für wissenschaftliche Arbeiten, Buchbeiträge oder Beiträge in Journalen gelten folgende Regelungen, die sich am Journal Impact Factor (JIF) orientieren. Dabei handelt es sich um eine errechnete Zahl, deren Höhe den Einfluss einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift wiedergibt.

Für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit, eines Buchbeitrages oder Beitrages in Journalen gelten folgende Bestimmungen:

  • kein JIF: Erst- und Letztautor 2 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 1 DFP-Punkt
  • JIF bis 3: Erst- und Letztautor 4 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 2 DFP-Punkte
  • JIF bis 6: Erst- und Letztautor 8 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 4 DFP-Punkte
  • JIF größer als 6: Erst- und Letztautor 12 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 6 DFP-Punkte

 

Für die Begutachtung erhält der Reviewer wie folgt DFP-Punkte, sofern sie durch eine Bestätigung nachgewiesen wird:

  • kein JIF: 1 DFP-Punkt
  • JIF bis 3: 3 DFP-Punkte
  • JIF bis 6: 6 DFP-Punkte
  • JIF größer als 6: 10 DFP-Punkte

Hospitationen sind mit max. 10 DFP-Punkten pro Tag anrechenbar, sofern Bestätigungen der hospitierten Einrichtung über Dauer und Umfang der Hospitation vorgelegt werden können.

Hospitationen können über die Alternative 2 im Menüpunkt "Punkte buchen" auf dem DFP-Konto erfasst werden.

MUSTER Teilnahmebestätigung HOSPITATIONEN

Supervision ist für folgende Fachärztinnen und -ärzte als medizinische DFP-Punkte anrechenbar:

  • FachärztInnen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • FachärztInnen für Psychiatrie
  • FachärztInnen für Psychiatrie und Neurologie
  • FachärztInnen für Neurologie und Psychiatrie
  • FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie
  • ÄrztInnen, die ein ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin besitzen

 

Für alle anderen Ärztinnen und Ärzte ist Supervision als sonstige Punkte anrechenbar.

Für die Anrechenbarkeit im DFP müssen darüber hinaus die Qualifikationen des Supervisors einem der folgenden Kriterien entsprechen:

  • ÄrztIn mit gültiger Bestellung zur LehrtherapeutIn der jeweiligen Landesärztekammer
  • ÄrztIn mit gültiger Ausbildung zur BalintgruppenleiterIn
  • ÄrztIn mit ÖVS-anerkannter Supervisionsausbildung (Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching)

Supervisionen können über die Alternative 2 im Menüpunkt "Punkte buchen" auf dem DFP-Konto erfasst werden.

MUSTER Teilnahmebestätigung SUPERVISIONEN

DFP für Veranstalter

Veranstalter, die noch nie eine Veranstaltung für das DFP online approbieren ließen, registrieren sich unter www.dfpkalender.at als neue Veranstalter.
Wichtig: Senden Sie die Einverständniserklärung zur Einhaltung der DFP Richtlinie mit der Unterschrift des ärztlichen Verantwortlichen an die Österreichische Akademie der Ärzte!
Die Faxnummer lautet: 01-512 63 83-30340, die E-Mailadresse akademie(at)arztakademie.at
Nach erfolgreicher Registrierung tragen Sie Ihr Approbationsansuchen online ein. Das Ansuchen wird automatisch online an den zuständigen DFP Approbator oder die zuständige Landesärztekammer weitergeleitet.

Bereits registrierte Veranstalter, melden sich mit ihren bestehenden Zugangsdaten unter www.dfpkalender.at an. 
Tragen Sie neue Approbationsansuchen online ein. 
Das Ansuchen wird automatisch online an den zuständigen DFP Approbator oder die zuständige Landesärztekammer weitergeleitet.

Passwort vergessen?  Bitte wenden Sie sich an akademie(at)arztakademie.at

DFP Approbatoren oder Landesärztekammern erhalten das Approbationsansuchen automatisch im online Workflow zur Begutachtung. 
Treten Unklarheiten oder Rückfragen bei der Prüfung auf, erhält der Veranstalter das Approbationsansuchen retour und kann das Ansuchen überarbeitet nochmals an den DFP Approbator oder die Landesärztekammer senden.

Wird die Fortbildung für das DFP approbiert, sind alle Inhalte der Veranstaltung sofort online im DFP-Kalender (www.dfpkalender.at) öffentlich sichtbar. 
Die öffentliche Publikation einer approbierten Veranstaltung kann im Bedarfsfall auch unterdrückt werden.