Jede amtliche Namensänderung muss der Ärztekammer für Tirol binnen einer Woche mitgeteilt werden.
Folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind vorzulegen:
Bei Namensänderung durch Verehelichung:
Bei Namensänderung durch Bescheid:
Bei Wiederannahme eines früher geführten Namens:
Im Rahmen einer Namensänderung ist der Ärzteausweis neu zu beantragen.