Namensänderung

Jede amtliche Namensänderung muss der Ärztekammer für Tirol binnen einer Woche mitgeteilt werden.

Folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind vorzulegen:

Bei Namensänderung durch Verehelichung:

  • Heiratsurkunde

Bei Namensänderung durch Bescheid:

  • Bescheid der jeweiligen Behörde

Bei Wiederannahme eines früher geführten Namens:

  • Heiratsurkunde mit entsprechendem amtlichen Vermerk
  • Bescheid der jeweiligen Behörde (Rechtswirksamkeit!)

Im Rahmen einer Namensänderung ist der Ärzteausweis neu zu beantragen.