Jede amtliche Namensänderung muss der Ärztekammer für Tirol binnen einer Woche mitgeteilt werden.
Folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind vorzulegen:
Bei Namensänderung durch Verehelichung:
Bei Namensänderung durch Bescheid:
- Bescheid der jeweiligen Behörde
Bei Wiederannahme eines früher geführten Namens:
- Heiratsurkunde mit entsprechendem amtlichen Vermerk
- Bescheid der jeweiligen Behörde (Rechtswirksamkeit!)
Im Rahmen einer Namensänderung ist der Ärzteausweis neu zu beantragen.