Tiroler Krankenanstaltengesetz

Das Krankenanstaltengesetz normiert die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen und privaten Krankenanstalten, den ärztlichen Dienst und den Pflegedienst, die Qualitätssicherung, die Patientenrechte, die Einnahmen der Krankenanstalten, die Führung von Krankengeschichten, etc.