Mit Eintragung in die Ärzteliste fallen monatliche Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlagen an, welche direkt vom Dienstgeber einbehalten und an die Ärztekammer für Tirol abgeführt werden. Die steuerliche Berücksichtigung sollte bereits im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung durch den Dienstgeber erfolgen.
Bei der Aufnahme eines Dienstverhältnisses in einer Lehrpraxis muss ein SEPA-Lastschrift Mandat erteilt werden, damit die Abbuchung der monatlichen Vorschreibung von Ihrem Konto erfolgen kann. Eine Bestätigung über diese geleisteten Beiträge und Umlagen zur Vorlage beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erfolgt im Folgejahr.
Die monatliche Vorschreibung setzt sich im Jahr 2024 folgendermaßen zusammen:
(Beiträge in Euro pro Monat)
| bis 35 Jahre | 35-45 Jahre |
Grundrente | 119,20 | 518,60 |
Todesfallbeihilfe | 4,90 | 14,60 |
Krankenunterstützung | 2,60 | 2,60 |
Kammerumlage Ärztekammer für Tirol | 13,00 | 13,00 |
Kammerumlage Österreichische Ärztekammer | 16,50 | 16,50 |
| 156,20 | 565,30 |
Anwartschaft in der Grundrente | 0,69% p.a | 3,00% p.a. |
Daraus resultieren folgende Leistungsansprüche:
- Alters- oder Invaliditätsversorgung
- Witwen(r)versorgung
- Waisenversorgung
- Todesfallbeihilfe
- Krankenhaustaggeld ab dem 29. Tag der stationären Krankenhausbehandlung
Bei in Ausbildung befindlichen ÄrztInnen erfolgt bei Wechsel in ein anderes Bundesland keine Überweisung der zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung eingezahlten Beiträge an den Wohlfahrtsfonds der jeweiligen Landesärztekammer. Eine entsprechende Beitragsüberstellung erfolgt erst nach Abschluss der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin.