Die Versorgungsleistung des Wohlfahrtsfonds kann aus Grundrente (inkl. Linearer Progression), Ergänzungsrente und Individualrente bestehen.
Bei ausschließlichem Bezug der Grundrentenleistung (inkl. Linearer Progression), als Basisrente für alle Ärzt:innen, ändert sich für Sie als Versorgungsleistungsbezieher:in nichts.
Es fällt kein Pensionssicherungsbeitrag in der Grundrente (inkl. Linearer Progression) an und die Leistungsvalorisierung in der Grundrente ist weiterhin möglich.
Abgestufter Pensionssicherungsbeitrag in der Ergänzungs- und Individualrente:
- Pensionsbezieher:innen der Alters-, Invaliditäts- und Witwen(r)versorgung im Alt-System unterliegen ab 01.01.2025 unter Umständen einem abgestuften Pensionssicherungsbeitrag im Ausmaß von 0 bis max. 20 % beschränkt auf die Rentenbausteine Ergänzungs- und Individualrente
- keine Valorisierung der Pensionen in Ergänzungs- und Individualrente solange die Notwendigkeit des Pensionssicherungsbeitrags besteht
- Feststellung durch externe versicherungsmathematische Überprüfung des Wohlfahrtsfonds findet jährlich verpflichtend statt
- Informationsschreiben mit individueller Vorschau über die Höhe des PSB folgt im 2. Halbjahr 2024
Vorteile für aktive erwerbstätige Altersversorgungsbezieher:innen ab 1. Jänner 2025:
- bisherige Beitragspflicht für erwerbstätige Altersversorgungsbezieher:innen (BeA) entfällt automatisch ab 01.01.2025
- Zusatzrente für aktive erwerbstätige Altersversorgungsbezieher:innen (LeA) bleibt uneingeschränkt aufrecht
- kein Pensionssicherungsbeitrag (PSB) für diese Zusatzrente (LeA)
- keine Änderungen in der Grundrente (= Basisrente für alle Ärzt:innen)
- kein Pensionssicherungsbeitrag in der Grundrente
- Valorisierung der Grundrente weiterhin möglich