Nach den Richtlinien über die Auswahl der § 2-Vertragsärzte wird die Tätigkeit im organisierten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst je 6 Stunden – Nachtbereitschaftsdienst an Werktagen – für die Bewerbung um Kassenplanstellen berücksichtigt. Auch wird eine diesbezügliche Vertretungstätigkeit bei einer zukünftigen Bewerbung um eine § 2-Kassenstelle im Punkteschema berücksichtigt.
Für eine allfällige Bewerbung um eine Kassenplanstelle ist bei der Ärztekammer für Tirol sodann rechtzeitig eine gesonderte Bestätigung, aus der die Anzahl der geleisteten Stunden ersichtlich ist, anzufordern, damit diese den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden kann.