Praxisvertretung im Allgemeinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst

Nach den Richtlinien über die Auswahl der § 2-Vertragsärzte wird die Tätigkeit im organisierten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst je 6 Stunden – Nachtbereitschaftsdienst an Werktagen – für die Bewerbung um Kassenplanstellen berücksichtigt. Auch wird eine diesbezügliche Vertretungstä­tigkeit bei einer zukünftigen Bewerbung um eine § 2-Kassenstelle im Punkte­schema berücksichtigt.

  • Damit die Vertretung im Punkteschema jedoch berücksichtigt werden kann, muss diese vor Antritt der Vertretung der Ärztekammer für Tirol schriftlich z.Hd. Frau Schrantz (kammer(at)aektirol.at) bekannt gegeben werden.
  • Darüber hinaus ist für die punktemäßige Anerkennung der Vertretung die Bestätigung für Vertretungen im „Allgemeinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst" vom Vertreter und vom vertretenen Arzt unter Anführung der Ordinationsadresse und Anbringung seines Arztstempels zu unterfertigen.
  • Diese Bestätigung ist sodann vom Vertreter monatlich der Ärztekammer für Tirol, z.Hd. Frau Schrantz (kammer(at)aektirol.at) zu übermitteln.

Für eine allfällige Bewerbung um eine Kassenplanstelle ist bei der Ärztekammer für Tirol sodann rechtzeitig eine gesonderte Bestätigung, aus der die Anzahl der geleisteten Stunden ersichtlich ist, anzufordern, damit diese den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden kann.