Allgemeinmedizin

Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin ist in § 7 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung geregelt (für ÄrztInnen, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 01.02.2007 begonnen haben, gilt die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 - ÄAO 2006).

Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin ist an Ausbildungsstätten, die von der Österreichischen Ärztekammer für die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin anerkannt wurden, zu absolvieren (Krankenanstalten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien). Die Ausbildungsdauer zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin beträgt zumindest 3 Jahre und setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen:

  1. Absolvierung der entsprechenden Ausbildungszeit
  2. positive Absolvierung der Arztprüfung
  3. Vorlage eines zur Gänze ausgefüllten und formal richtigen Rasterzeugnisses

Einreichung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

  • Antragsformular zum Diplom Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin mit Unterschrift
  • Original-Rasterzeugnisse (Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen  sowie Unterschrift des ärztlichen Leiters/der ärztlichen Leiterin bei Krankenanstalten)
  • Kopie des Prüfungszertifikates Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
  • Ärzteausweis zur Abänderung der Berufsbezeichnung
  • Bescheide über bereits anerkannte Auslandszeiten (wenn vorhanden)
  • eventuell Aus- bzw. Fortbildungsnachweise (wie z.B. Notarzt)