Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin ist in § 7 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung geregelt (für ÄrztInnen, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 01.02.2007 begonnen haben, gilt die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 - ÄAO 2006).
Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin ist an Ausbildungsstätten, die von der Österreichischen Ärztekammer für die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin anerkannt wurden, zu absolvieren (Krankenanstalten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien). Die Ausbildungsdauer zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin beträgt zumindest 3 Jahre und setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen:
- Absolvierung der entsprechenden Ausbildungszeit
- positive Absolvierung der Arztprüfung
- Vorlage eines zur Gänze ausgefüllten und formal richtigen Rasterzeugnisses