Ausbildungsstellenmeldung

Seit 01.07.2015 ist der Krankenanstaltenträger verpflichtet den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes, sowie den Abschluss der Basisausbildung bzw. der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt an einer Ausbildungsstelle innerhalb eines Monats auf elektronischem Weg der Österreichischen Ärztekammer zu melden. Hierfür besteht eine eigene Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV), die gleichzeitig die Gültigkeit der vorgenommenen Meldung überprüft. 

Ziel der ASV ist es, dass ÄrztInnen in Ausbildung nach ÄAO 2015 über eine lückenlose Auflistung ihrer Meldungen verfügen. ÄrztInnen in Ausbildung nach ÄAO 2006 sind auf jener Ausbildungsstelle erstmals über die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum Stichtag 01.07.2015 befanden.

Meldungen von Gegenfach Belegungen sind ebenfalls verpflichtend. Die Meldung ist an jener Abteilung durchzuführen, an welcher die ÄrztInnen ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren und sind rückwirkend ab 01.12.2016 in der ASV zu erfassen.

Es besteht für jede Ärztin/jeden Arzt in Ausbildung die Möglichkeit die eigenen Ausbildungsstellenmeldungen einzusehen. Dies erfolgt über das Online-Fortbildungskonto der Österreichischen Ärztekammer unter www.meindfp.at. Wer über kein Fortbildungskonto verfügt, kann ein solches ebenfalls über www.meindfp.at beantragen bzw. sich dort registrieren lassen.

Unter dem Menüpunkt „Ausbildung – Ihre Meldungen" werden die entsprechenden Ausbildungsstellenmeldungen angezeigt. Jede Meldung zeigt neben einer technischen Stellen-Identifikationsnummer (Stellen-ID) die Ausbildungsstätte bzw. Abteilung, die Ausbildungsordnung, das Fach, den Zeitraum der Meldung sowie das anrechenbare Ausbildungsausmaß an.