Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2015

Als letzter Ausbildungsabschnitt ist bei der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) verpflichtend eine 6-monatige Ausbildung (Verlängerung mit Beginn Basisausbildung ab 01.06.2022 auf 9 Monate und ab 01.06.2027 auf 12 Monate) in der Lehr(gruppen)praxis für Allgemeinmedizin vorgesehen. Diese kann ausschließlich am Ende der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen.

Ausbildung in der Lehr(gruppen)praxis zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

  • verpflichtend im Fachgebiet Allgemeinmedizin im Ausmaß von 6 Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt - stufenweise Erhöhung auf 9 Monate (Beginn Basisausbildung ab 01.06.2022) bzw. auf 12 Monate (Beginn Basisausbildung ab 01.06.2027)
  • wahlweise in den Fachgebieten Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Augenheilkunde und Optometrie, Chirurgie, HNO, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie und Urologie in der Dauer von je 3 Monaten (insgesamt jedoch nur 12 Monate)
  • im Rahmen der allgemeinärztlichen Ausbildung ist damit die Gesamtdauer der Anrechenbarkeit einer Tätigkeit in einer Lehr(gruppen)praxis auf insgesamt 18 Monate (inkl. den verpflichtenden 6 Monaten im Fachgebiet Allgemeinmedizin) beschränkt

Für den verpflichtenden letzten Ausbildungsabschnitt in einer Lehr(gruppen)praxis ist eine Förderung durch die öffentliche Hand vorgesehen.

Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Lehrpraxiszeiten auf die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin sind:

  1. Arbeitsverhältnis (Entlohnung). Auf die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Lehr(gruppen)praxen inkl. Dienstzettel ab 01.06.2016 wird hingewiesen
  2. Eintragung in die Ärzteliste
  3. Rasterzeugnis des Lehr(gruppen)praxisinhabers/der Lehr(gruppen)praxisinhaberin über die mit Erfolg absolvierte Ausbildung

Hinweis zu den verpflichtenden HNO und Dermatologie - Ausbildungsinhalten

Wurden die Grundkenntnisse der Fächer  "Haut- und Geschlechtskrankheiten" sowie "Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde" nicht bereits im Rahmen der Wahlfächer „HNO" und „Dermatologie" (jeweils in der Dauer von 3 Monaten) absolviert, sind die Grundkenntnisse aus diesen beiden Fachgebieten am Ende der Ausbildung in der Lehrpraxis für Allgemeinmedizin zu erwerben.

Zur Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen wurden dazu von der Akademie der Ärzte E-Learning Module entwickelt. Ihr Dienstgeber verfügt bereits über entsprechende Gutscheincodes, welche von den ÄrztInnen zur Absolvierung des E-Learning Programms in unbegrenztem Umfang in Anspruch genommen werden können. Die absolvierten Module werden im Rahmen der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin angerechnet.

Nähere Informationen zu den Inhalten der E-Learning Module finden Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte.

Formular für eine Lehr(gruppen)praxisstelle nach ÄAO 2015

Liste der Lehrpraxen

Lehrpraxisbörse

FAQs

Folder


Ausbildung in der Lehr(gruppen)praxis zum Facharzt/zur Fachärztin eines Sonderfaches

  • ausschließlich im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung (die erst nach der Sonderfach-Grundausbildung absolviert werden kann) im maximalen Ausmaß von 12 Monaten

Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Lehrpraxiszeiten auf die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin sind:

  1. Arbeitsverhältnis (Entlohnung). Die Entlohnung unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Lehr(gruppen)praxisinhaber/-inhaberin und Lehrpraktikant/Lehrpraktikantin
  2. Eintragung in die Ärzteliste
  3. Rasterzeugnis des Lehr(gruppen)praxisinhabers/der Lehr(gruppen)praxisinhaberin über die mit Erfolg absolvierte Ausbildung

Formular für eine Lehr(gruppen)praxisstelle nach ÄAO 2015

Bestätigung zur Vorlage bei der Ärztekammer für Tirol für die Eintragung in die Ärzteliste

Liste der Lehrpraxen