Basisausbildung

Jede Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) beginnt zwingend mit der Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (Ausnahme ist das Sonderfach Anatomie).

Die Basisausbildung soll ÄrztInnen dazu befähigen, PatientInnen von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und in Notsituationen fachgerecht handeln zu können. ÄrztInnen sollen am Ende der Basisausbildung zudem in der Lage sein, die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln.

Es obliegt dem/der ärztlichen DirektorIn zu entscheiden, wann und wo die ÄrztInnen in Basisausbildung zugewiesen werden, jedoch muss gewährleistet sein, dass alle erforderlichen Inhalte und Kompetenzen erworben werden, die im Rasterzeugnis vorgesehen sind.

Rasterzeugnis Basisausbildung

Informationen zur Verkürzung der Basisausbildung bzw. Update zur KPJ-Anrechnung

Aktuelle Information:

Mit der Novelle des Ärztegesetzes 1998 (BGBl I Nr. 65/2026), kundgemacht am 29.07.2026, wurden nachfolgende Änderungen hinsichtlich der Dauer der Basisausbildung und der KPJ-Anrechnung beschlossen:

  1. Entfall der Anrechnungsmöglichkeit von Zeiten aus dem KPJ auf die Basisausbildung (rückwirkend in Kraft mit 1. Juni 2026)
  2. generelle Verkürzung der Basisausbildung ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate (Inkrafttreten mit 1. August 2026)

FAQ Basisausbildung & Anrechnung von Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr