Basisausbildung

Jede Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) beginnt zwingend mit der Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (Ausnahme ist das Sonderfach Anatomie).

Die Basisausbildung soll ÄrztInnen dazu befähigen, PatientInnen von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und in Notsituationen fachgerecht handeln zu können. ÄrztInnen sollen am Ende der Basisausbildung zudem in der Lage sein, die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln.

Es obliegt dem/der ärztlichen DirektorIn zu entscheiden, wann und wo die ÄrztInnen in Basisausbildung zugewiesen werden, jedoch muss gewährleistet sein, dass alle erforderlichen Inhalte und Kompetenzen erworben werden, die im Rasterzeugnis vorgesehen sind.

Rasterzeugnis Basisausbildung

Informationen zur Verkürzung der Basisausbildung bzw. Update zur KPJ-Anrechnung

Aktuelle Information:

Mit 1. Juni 2026 ist die Möglichkeit zur Antragstellung zur Anrechnung von Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) gemäß Humanmedizinstudium auf die Basisausbildung unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit in Kraft getreten (§ 14 Abs 1 Z 6 ÄrzteG 1998).

Am 7. Juli 2026 wurde im Nationalrat eine Novelle des Ärztegesetzes 1998 mit nachfolgenden Änderungen beschlossen:

  1. Entfall der Anrechnungsmöglichkeit von Zeiten aus dem KPJ auf die Basisausbildung
  2. generelle Verkürzung der Basisausbildung ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate 

Zur Finalisierung der Gesetzesänderung sind in den nächsten Wochen noch weitere Schritte, insbesondere die Befassung des Bundesrates und die Kundmachung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), erforderlich. 

Die Informationen auf dieser Website werden aktualisiert bzw. ergänzt, sobald uns weitere Informationen vorliegen. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand.

FAQ Basisausbildung & Anrechnung von Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr