Newsletter der Ärztekammer für Tirol

Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen

08.01.2024 – Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen

Achtung! Unseriöse Branchenverzeichnisse bzw. Telefonregister

03.01.2024 – Achtung! Unseriöse Branchenverzeichnisse bzw. Telefonregister

Tiroler Kranken- und Unfallfürsorgen (KUF): Rückerstattungstarife ab 01.01.2024

28.12.2023 – Tiroler Kranken- und Unfallfürsorgen (KUF): Rückerstattungstarife ab 01.01.2024

SVS Abschluss 2024-2025

22.12.2023 – Wir dürfen Sie über den Honorarabschluss mit der SVS für die Jahre 2024 und 2025 informieren

Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2024

22.12.2023 – Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2024

Informationen zur Sperre der e-Card ohne Foto ab 15.01.2024

21.12.2023 – Informationen zur Sperre der e-Card ohne Foto ab 15.01.2024

Verlängerung der COVID-19 Leistungen

20.12.2023 – Verlängerung der COVID-19 Leistungen

Leitfaden Gewaltschutz für den niedergelassenen Bereich

30.11.2023 – Leitfaden Gewaltschutz für den niedergelassenen Bereich

Umstieg auf ID Austria

29.11.2023 – Umstieg auf ID Austria

Zugang e-Impfpass über „e-Impfdoc“ App für Tablets

23.11.2023 – Zugang e-Impfpass über „e-Impfdoc“ App für Tablets

Aktuelles zur Gesundheitsreform

22.11.2023 – Dank intensiver, konstruktiver Verhandlungen zur Gesundheitsreform konnte die Ärztekammer wesentliche Erfolge erreichen.

Finanzausgleich und Abschaffung der Gesundheitspartnerschaft zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung

14.11.2023 – Als Ergänzung zu unserem Schreiben vom 07.11.2023 dürfen wir Ihnen die aktuellen Entwicklungen rund um den Finanzausgleich und die Abschaffung der Gesundheitspartnerschaft zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung mitteilen