Spezialdiplome, Zertifikate und CPD´s

ÖÄK-Diplome

Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den spezifischen Diplom-Richtlinien. Ziel von Diplomen ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Durch den Erwerb eines Diploms weist ein Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet der Medizin strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.

Liste aller ÖÄK-Spezialdiplome

 

ÖÄK-Zertifikate 

Die ÖÄK-Zertifikate basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Zertifikats-Richtlinien. Das Ziel von ÖÄK-Zertifikaten ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für einzelne spezifische ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Liste aller ÖÄK-Zertifikate

 

ÖÄK-CPD (continuing professional development)

Die ÖÄK-CPD´s basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den CPD-Richtlinien. Das Ziel von CPD-Weiterbildungen ist der Nachweis des Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in für die Ausübung des ärztlichen Berufs notwenigen, nicht medizinischen Wissensgebieten. Durch den Erwerb eines CPD weist der Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.

Liste aller ÖÄK-CPD

 

Zeitpunkt der Verleihung

ÖÄK-Diplome, Zertfikate und CPD´s können erst nach Beendigung der Berufsausbildung, d. h. mit Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung, verliehen werden.   

 

Inländische ÖÄK-Diplomkurse müssen ÖÄK approbiert sein

Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat für inländische Diplomweiterbildung beschlossen, dass ab 1.1.2007 ÖÄK-Diplome nur mehr aufgrund der Teilnahme an approbierten Fortbildungen verliehen werden können. 

Analog zum Ausbildungsrecht werden für ÖÄK-Spezialdiplome nur mehr solche inländischen Weiterbildungen anerkannt, die von der Österreichischen Ärztekammer für das Spezialdiplom approbiert sind. 
Achtung: Ist die Weiterbildung für das DFP approbiert, gilt sie nicht automatisch auch für das Spezialdiplom als approbiert. In einem speziellen Beurteilungsvorgang wird überprüft, ob die Anforderungen der ÖÄK-Diplomordnung sowie des ÖÄK-Spezialdiploms erfüllt werden. Die DFP und die Spezialdiplomapprobation ist im DFP Kalender separat angeführt. 

Diese Regelung gilt nicht für die Weiterbildungskurse, die im Ausland absolviert wurden. Diese können auch zukünftig anerkannt werden, wenn der Antragsteller erfolgreich die Gleichwertigkeit der absolvierten Weiterbildung mit den Vorgaben in der ÖÄK-Diplomrichtlinie und der ÖÄK-Diplomordnung nachweist. Die aktuelle Fassung der ÖÄK-Diplomordnung wie auch der ÖÄK-Diplomrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Arztakademie beim jeweiligen Spezialdiplom. 

Analoges gilt für Weiterbildungen der ÖÄK-Zertifikate und der CPD´s. 

 

Veranstaltungen für ÖÄK-Diplom-, Zertifikat- und CPD Weiterbildung

Informationen über anerkannte (=approbierte) Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie im DFP-Kalender. Die Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgt direkt beim Veranstalter. 

Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

Antragstellung

Der ÖÄK-Diplom, ÖÄK-Zertifikat und ÖÄK-CPD-Antrag ist 

  • nach Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung
  • mit den entsprechenden Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung
  • binnen zehn Jahren nach Abschluss der Weiterbildung
  • an die Österreichischen Akademie der Ärzte zu stellen bzw. bei einzelnen
  • ÖÄK-Diplomen an die Lehrinstitution bzw. Landesärztekammer.

Ihren zuständigen Ansprechpartner sowie ÖÄK-Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte beim jeweiligen Diplom/Zertifikat/CPD.

 

ÖÄK-Diplom, Zertifikat und CPD-Gebühr

  • Für ÄrztInnen mit Ärztekammer-Mitgliedschaft in Österreich beträgt  die ÖÄK-Diplom-, Zertifikats- und CPD-Gebühr € 127,75. 

    Die ÖÄK-Diplom-, Zertifikats- und CPD-Gebühr wird bei Übermittlung des ÖÄK-Diploms, Zertifikats bzw. CPD´s in Rechnung gestellt.