Erstes Praxisjahr

Bei erstmaliger Praxiseröffnung besteht die Möglichkeit, sich von der Ergänzungsrente und der Individualrente befreien zu lassen (siehe Niedergelassene Wahlärzte/Wahlzahnärzte bzw. Ärzte/Zahnärzte mit Kassenverträgen – Beiträge/Leistungen). Somit bezahlt der niedergelassene Arzt/Zahnarzt im ersten Praxisjahr nur die Grundrente, die Todesfallbeihilfe und die Krankenunterstützung (sowie die Kammerumlagen). 
Die Dauer der Befreiung beträgt maximal 12 Monate.

Antrag Ermäßigung 1. Praxisjahr