Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2024

22.12.2023

Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2024

Nachdem der letzte Kollektivvertrag, gültig seit 01.01.2023 unverändert bis 31.12.2023 weitergeführt wird, haben sich die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft der Privatangestellten nunmehr auf einen neuen Kollektivvertrag ab 01.01.2024, gültig bis 31.12.2024, geeinigt.

Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.01.2024 um +8,72%.
  • Anhebung der IST-Gehälter ab 01.01.2024 um +8,0% (auf die nächsthöheren € 0,50 aufgerundet). Freiwillige Erhöhungen, die ab dem 01.01.2024 gewährt werden, können auf diese Erhöhung angerechnet und gegebenenfalls mindernd berücksichtigt werden.
  • Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (1) ab 01.01.2024 um +8,72% von € 174,- auf € 190,-.
    Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (2) ab 01.01.2024 um +8,72% von € 136,- auf € 148,-.

Der Kollektivvertrag steht ab sofort auf unserer Homepage im Downloadcenter zur Verfügung.

Wir dürfen Sie ersuchen, diese Information ehestmöglich dem für Ihre Lohnverrechnung Verantwortlichen weiter zu geben.
 

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