BVAEB Abschluss 2025 - 2026

29.01.2026

BVAEB Abschluss 2025 - 2026

Wir dürfen Ihnen berichten, dass die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer die Honorarverhandlungen mit der BVAEB für den Zeitraum 2025 – 2026 abschließen konnte. 

Für alle Details zur Valorisierung der Tarife ab 01.04.2026, der Einmalzahlung für den Zeitraum 01.05.2025 bis 31.12.2025 und den sonstigen Anpassungen ab 01.01.2026 dürfen wir auf das Schreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte samt 8. Zusatzübereinkommen zum BVAEB-Gesamtvertrag im Anhang verweisen.

Ergänzend dürfen wir ausführen, dass von den im Rundschreiben angeführten Ausnahmen von der Einmalzahlung die Fachgruppen Medizinische und Chemische Labordiagnostik (50), 
zytodiagnostische Labors (52) sowie Hygiene und Mikrobiologie bzw. mikrobiologische serologische Labordiagnostik (55) betroffen sind.

Weitere Informationen für Ärzte für Allgemeinmedizin:

Bezüglich der Einführung der Leistung „First Line Sonographie“ und allfällig bestehender Sonderverrechnungsbefugnisse von Ärzten für Allgemeinmedizin für sonographische Leistungen konnte mit der BVAEB nachfolgende Vorgehensweise abgestimmt werden:

Die BVAEB wird die Weiterverrechnung von Sonographien auf Basis von mit Vertragsärzten für Allgemeinmedizin zum 31.12.2025 bestehenden Sonderverrechnungsvereinbarungen akzeptieren. Ein paralleles Abrechnen von Leistungen der Sonderverrechnung und der First-Line-Sonographie ist jedoch nicht möglich. Die erstmalige Verrechnung einer First-Line-Sonographie wird von der BVAEB als Umstieg gewertet. Ein erneuter Wechsel zurück in die Sonderverrechnungsvereinbarung ist nicht möglich.
 
Weiterverrechnung nach Sonderverrechnungsvereinbarung: Der Umfang der Sonderverrechnungsvereinbarung bleibt bestehen und wird künftig nicht ausgeweitet. Die First-Line-Sonographie kann nicht verrechnet werden. Von der Sonderverrechnungsvereinbarung nicht umfasste Untersuchungsregionen können nicht privat verrechnet werden. Ein Umstieg auf die Verrechnung der First-Line-Sonographie (anstelle der von der Sonderverrechnungsvereinbarung umfassten Leistungen) ist jederzeit möglich. Neue Sonderverrechnungsvereinbarungen werden von der BVAEB nicht abgeschlossen.

Wurden Ihrerseits bereits im Zuge der Einführung der First Line Sonographie bei der SVS im Jahr 2024 Ausbildungsnachweise an die Ärztekammer für Tirol übermittelt, so ist keine weitere Übermittlung mehr notwendig. Die Liste der zur First Line Sonographie Berechtigten wird unsererseits der BVAEB zur Verfügung gestellt.

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