Wie bereits in unseren Aussendungen, zuletzt vom 22.12.2025 informiert, tritt mit
01.07.2026 die gesetzliche Verpflichtung zur Leistungs- und Diagnosendokumentation für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Kraft.
Obwohl die Umsetzung derzeit noch nicht in allen Bereichen zufriedenstellend erfolgt ist und teilweise ungeklärte Fragen auch weiterhin bestehen, hält das Bundesministerium trotz intensiver Bemühungen der Ärztekammer weiterhin an einer verpflichtenden Umsetzung mit 01.07.2026 fest.
In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass die Diagnosecodierung nach ICD-10 unabhängig von allfälligen Begründungen im Zuge der Kassenabrechnung vorzunehmen ist. Zusätzlich zur neu integrierten ICD-10 Codierung muss daher auch weiterhin das Freitextfeld für allfällige Begründungen/Diagnosen der Vertragspartnerabrechnung befüllt werden, um Probleme mit der Kassenabrechnung zu vermeiden.
Für nähere Details zur Diagnosecodierung und deren Umsetzung dürfen wir auf das Handbuch des Gesundheitsministeriums unter folgendem Link sowie auf die Kontaktadresse AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at verweisen.
Rückmeldungen zu fehlerhaften oder nicht vorhandenen ICD-10 Diagnosecodes können direkt beim e-Health Codierservice unter https://codierservice.ehealth.gv.at/feedback/ eingebracht werden.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte ist weiterhin in intensiven Gesprächen mit dem Ministerium, um die noch vorhandenen Probleme und Unstimmigkeiten beseitigen zu können.
Sollte die Integration der Leistungs- und Diagnosedokumentation in Ihrer Ordinationssoftware noch nicht erfolgt sein, legen wir Ihnen nahe sich zeitnah mit Ihrem Arztsoftwarehersteller in Verbindung zu setzen.
Über weitere Entwicklungen und neue Informationen werden wir Sie laufend informieren und bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe.