Ergänzend zu unseren Newslettern vom 04.12.2025 und 30.10.2025 dürfen wir Sie auf die aktuelle parlamentarische Beschlussfassung zur verpflichtenden Leistungs- und Diagnosedokumentation hinweisen.
Neben der freiwilligen Pilotierung bis 30.06.2026 und umfassenden Meldepflicht ab 01.07.2026 wurde beschlossen, dass für die verpflichtende Leistungs- und Diagnosedokumentation dieselbe Ausnahmeregelung wie bei der Ausstattung mit dem e-card System (300 verschiedene Patient:innen pro Jahr) gilt.
Weiters hat eine Nachfrage beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ergeben, dass für die lokale ärztliche Dokumentation - entgegen der Mitteilung vom 04.12.2025 - in der Zwischenzeit nun doch keine Codierung vorgenommen werden muss.
Für nähere Details dürfen wir auf das Rundschreiben der Bundeskurie samt Beschluss des Nationalrates (v.a. § 6a Abs 3 und 4) im Anhang verweisen.