Ergänzend zu unserem Newsletter vom 30.10.2025 dürfen wir Sie darüber informieren, dass auf ausdrückliche Empfehlung der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte erreicht werden konnte, dass der Umsetzungszeitpunkt für die verpflichtende Leistungs- und Diagnosecodierung von 01.01.2026 auf 01.07.2026 verschoben wird.
Für nähere Details dürfen wir auf das Rundschreiben der Bundeskurie im Anhang verweisen.