Wie berichtet wurde im Rahmen der Gesundheitsreform im Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (Doku-G) die verpflichtende Leistungs- und Diagnosecodierung nach der ICD-10 Klassifikation für die niedergelassenen Ärzt:innen ab dem 01.01.2026 verankert. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Kassen- als auch Wahlärzt:innen.
Sämtliche Bemühungen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte eine alternative Lösung mit dem Gesundheitsministerium für die verpflichtende Umsetzung herbeizuführen sind bislang gescheitert. Die Bundeskurie ist jedoch nach wie vor bemüht administrative Erleichterungen oder allfällige Erweiterungen der Ausnahmeregelungen für Wahlärzt:innen zu erreichen.
Für die fristgerechte Umsetzung mit 01.01.2026 dürfen wir Ihnen nahelegen, sich zeitnah mit Ihrem Arztsoftwarehersteller in Verbindung zu setzen.
Für nähere Details zur Diagnosecodierung und deren Umsetzung dürfen wir auf das Handbuch des Gesundheitsministeriums im Anhang sowie auf die Kontaktadresse AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at verweisen.