Nachdem der letzte Kollektivvertrag, gültig seit 01.01.2025 unverändert bis 31.12.2025 weitergeführt wird, haben sich die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft der Privatangestellten nunmehr auf einen neuen Kollektivvertrag ab 01.01.2026, gültig bis 31.12.2026, geeinigt.
Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.01.2026 um 4,1% über alle Berufsgruppen und Berufsjahre und Aufrundung auf die nächsthöheren vollen €-Beträge.
- Anhebung der IST-Gehälter ab 01.01.2026 um einen Fixbetrag von € 20,- (vollzeitäquivalent) zuzüglich Valorisierung um 1,5% und Aufrundung auf die nächsthöheren € 0,50. Der Fixbetrag wird bei einem geringeren Beschäftigungsausmaß aliquotiert. Freiwillige Erhöhungen, die ab dem 01.01.2026 gewährt werden, können auf diese Erhöhung angerechnet und gegebenenfalls mindernd berücksichtigt werden.
- Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (1) ab 01.01.2026 um 4,1% von € 197,- auf € 206,-.
Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (2) ab 01.01.2026 um 4,1% von € 154,- auf € 161,-. - Der Hinweis auf die Steuerfreiheit der Gefahrenzulagen wird gestrichen, da die Steuerfreiheit nicht im Kollektivvertrag geregelt werden kann und die Zulagen nur entsprechend den geltenden Bestimmungen steuerfrei ausbezahlt werden können.
Den neuen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2026 finden Sie hier.
Wir dürfen Sie ersuchen, diese Information ehestmöglich dem für Ihre Lohnverrechnung Verantwortlichen weiterzugeben.