Freiwillige Mitarbeiterprämie 2026

11.08.2026

Freiwillige Mitarbeiterprämie 2026

Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 wurde den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 eine steuerfreie Prämie in Höhe von bis zu € 500,- zu gewähren.

Im Gegensatz zum Jahr 2025 muss die Mitarbeiterprämie 2026 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift, d.h. für Angestellte bei Ärzt:innen aufgrund eines Kollektivvertrages erfolgen.

Wir dürfen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass es uns auf vielfachen Wunsch unserer Mitglieder nunmehr gelungen ist mit der Gewerkschaft der Privatangestellten die entsprechende Rechtsgrundlage in Form eines Zusatz-Kollektivvertrages für die steuerfreie Gewährung der freiwilligen Mitarbeiterprämie 2026 zu schaffen.

Den maßgeblichen Zusatz-Kollektivvertrag finden Sie in der Anlage.

Bei Interesse Ihrem Personal für 2026 eine freiwillige Mitarbeiterprämie zu gewähren, dürfen wir Sie ersuchen, diese Information dem für Ihre Lohnverrechnung Verantwortlichen weiterzugeben.

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