Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen

08.01.2024

Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2024 die Bundesministerin für Justiz eine Verordnung erlassen hat, mit der die im Gebührenanspruchsgesetz angeführten Tarife großteils um +45% bzw. einzelne Tarife um +10% angehoben wurden.

Die erhöhten Gebühren sind für jene Tätigkeiten anzuwenden, welche nach dem 1. Jänner 2024 begonnen worden sind.

Die einzelnen Gebührensätze finden Sie hier. Die für die Ärzteschaft maßgeblichen Tarife finden Sie auf Seite 1 bis 3 der Anlage zum BGBI ll 430/2023.

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