Achtung! Unseriöse Branchenverzeichnisse bzw. Telefonregister

03.01.2024

Achtung! Unseriöse Branchenverzeichnisse bzw. Telefonregister

Kolleginnen und Kollegen haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit in Arztpraxen vermehrt Aufforderungen per Post/Fax und e-mail zur Eintragung in diverse Branchenverzeichnisse bzw. Telefonregister einlangen. Sehr oft erfolgt dies in Form einer Aufforderung zur Korrektur bzw. Ergänzung bestehender Daten. Dabei wird teils unter Fristsetzung ("Rückantwort bis ...") versucht, Zeitdruck für eine irrtümliche Rückantwort als Auftrag aufzubauen. Die für den Auftrag anfallenden Kosten werden meist nur im Kleindruck angeführt. In anderen Fällen wiederum wird auf eine nie beauftragte Medieneinschaltung verwiesen und ein Formular übermittelt, mit dem der Auftrag gegen Stornokosten gekündigt werden könne.

Unseriöse Anschreiben sind häufig daran zu erkennen, dass die Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz verletzt werden, nämlich die Anführung von:

  • Namen bzw. Firma des Dienstanbieters
  • geografische Anschrift der Niederlassung
  • Angaben, auf Grund derer ein Nutzer (Kunde) rasch und unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung treten kann
  • gegebenenfalls: Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht

Wir raten Ihnen daher derartiger Schreiben nicht zu beantworten und keine Vorschreibungen zu bezahlen. Wer ein solches Schreiben erhalten und bereits ein "Rückantwort-Fax/e-mail" übersandt hat, sollte den Kontakt abbrechen. Wer bereits eine Zahlung veranlasst hat, sollte über seine Bank eine Rückforderung zu erreichen versuchen.

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