Informationen zur Sperre der e-Card ohne Foto ab 15.01.2024

21.12.2023

Informationen zur Sperre der e-Card ohne Foto ab 15.01.2024

Wir dürfen Ihnen folgende aktuelle Informationen zur bereits medial berichteten Sperre von e-Cards ohne Foto mitteilen:

Bis 31.12.2023 sind gesetzlich alle e-Cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der Person besteht. Ist kein Tausch möglich, weil kein Foto verfügbar ist, muss die Sozialversicherung die e-Card mit 15.01.2024 sperren. Betroffen sind e-Cards von Personen mit aufrechtem Versicherungsanspruch, für die kein Foto aus einem behördlichen Dokument (z.B. österreichischer Reisepass, österreichischer Personalausweis, etc.) vorliegt bzw. bis dato keine nachträgliche Fotoregistrierung stattgefunden hat.

Als Ausnahme sind e-Cards ohne Foto auch nach 31.12.2023 gültig für Personen, die

  • jünger als 14 Jahre oder
  • älter als 70 Jahre oder
  • in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind

Für diese e-Cards gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-Card.

Was bedeutet diese Änderunq für den Ordinationsbetrieb?

Mit spätestens 15.01.2024 werden alle e-Cards gesperrt, für die kein Foto und keine Ausnahme von der Fotopflicht vorhanden ist. Für betroffene Patientinnen und Patienten können weiterhin Konsultationen mit der Admin-Karte und der SoziaIversicherungsnummer gebucht und e-Rezepte ausgestellt werden. Wenn die e-Card gesperrt wird, ist die KonsuItationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit SoziaIversicherungsnummer und Admin-Karte möglich, nach Ablauf der 150 Tage mit einem elektronischen e-Card Ersatzbeleg. Die Ausstellung von e-Rezepten ist weiterhin mit SoziaIversicherungsnummer und Admin-Karte möglich. Mit einer gesperrten e-Card ist in der Apotheke jedoch kein Zugriff auf e-Rezepte möglich. Zur Einlösung des e-Rezeptes wird ein e-Rezept-Ausdruck oder die e-Rezept-lD benötigt.

Um zu verhindern, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke aus diesem Grund abgewiesen werden, weist im Anlassfall (gesperrte, defekte, gestohlene, verlorene e-Card) ab 15.01.2024 eine automatisierte Meldung (Hinweistext im e-Card-System) darauf hin, dass ein e- Rezept Ausdruck mitzugeben bzw. die e-Rezept-lD telefonisch durchzugeben ist.

Die angepassten Hinweistexte werden laut SVC ab Anfang Jänner 2024 aktiviert und die Softwarehersteller wurden Mitte Dezember 2023 darüber in Kenntnis gesetzt.
Weitere Informationen zum Foto auf der e-Card finden Sie unter folgendem Link:

www.chipkarte.at/foto


In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen die aktuellen Informationen der SVC zur korrekten Verwendung von e-Rezept Blankoformularen, zur Sperre von e-Cards ohne Foto sowie zu den GINO Software-Updates im Anhang übermitteln.
 

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