Der tragische Todesfall eines Teilnehmers am diesjährigen Vienna City Marathon unterstreicht die Dringlichkeit des Themas Sporttauglichkeitsuntersuchung. Die Österreichische Ärztekammer verweist in diesem Zusammenhang auf das Konzept der verpflichtenden sportmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für alle Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen, welche von Vereinen, die der Bundessportorganisation (BSO) angehören, ausgerichtet werden. Vor wenigen Monaten wurde das Konzept an das Sportministerium übergeben.
In vielen Ländern wurde diese Forderung bereits umgesetzt. Besonderes Vorbild ist das italienische Modell, das 1982 eingeführt wurde. Seit damals sind dort Sporttauglichkeitsuntersuchungen für Wettkampfsportler aller Leistungsklassen und Wettbewerbe gesetzlich vorgeschrieben.
Erwin Zanier, Referent im ÖÄK-Referat für Sportmedizin und Ärztesport, streicht den Erfolg dieses Modells hervor: „In Italien reduzierte sich nach Einführung dieses Screening-Systems allein die jährliche Rate des plötzlichen Herztodes beim Sport von 3,6 auf 0,4 pro 100.000 Personen-Jahre. Diese Zahlen sind eindeutig und eindrucksvoll!". Diese ärztlichen Untersuchungen seien eine präventive Maßnahme im Interesse aller Sportlerinnen und Sportler.
Artur Wechselberger, Präsident der Tiroler Ärztekammer und Leiter des ÖÄK-Sportmedizinreferates, sieht darin eine klare Bestätigung für das Konzept der Österreichischen Ärztekammer: „Die ÖÄK begrüßt ausdrücklich körperliche Bewegung und die Ausübung diverser Sportarten, weil sie viele positive gesundheitliche Aspekte mit sich bringen. Dennoch darf man die Gefahren dabei nicht ignorieren. Jeder Todesfall, der verhindert werden kann, ist ein klarer Handlungsauftrag. Angesichts der italienischen Zahlen sollte nicht nur für Mediziner, sondern auch für die Politik und jeden Sport treibenden Österreicher die Sinnhaftigkeit einer Sporttauglichkeitsuntersuchung außer Frage stehen."
Politik, Sportvereine und die Gesellschaft seien nun gefordert, entsprechende Schritte zu setzen. Wenn es um Finanzierung und Akzeptanz dieser Untersuchungen geht, müsse man immer die Frage stellen: „Wie viel ist ein Sportlerleben wert?", betonte Wechselberger. (sb)