Ergänzend zum Newsletter vom 26.03.2025 dürfen wir Sie darüber informieren, dass aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen der Ärzteschaft in Abstimmung mit der KUF und dem Land Tirol erreicht werden konnte, dass in der Übergangsphase bis längstens 30.06.2026 eine Übermittlung per transportverschlüsseltem E-Mail (TLS-Verschlüsselung) eingesetzt werden kann.
Somit können niedergelassene Ärzt:innen das Ersuchen um Einholung einer vertrauensärztlichen Bewilligung für ein Arzneimittel aus der No-Box als Alternative zur TirolBox auch als transportverschlüsseltes E-Mail senden.
Nach Bearbeitung der Bewilligungsanfrage durch den Vertrauensarzt wird die Bewilligung bzw. Ablehnung im Anschluss ebenfalls via TLS-verschlüsseltem Mail an jene Adresse übermittelt, von der aus die Ärzt:innen die Anfrage gestellt haben.
Dabei wird seitens der KUF davon ausgegangen, dass die verwendete Domäne (das ist der Teil nach dem „@“), den Empfang von TLS-verschlüsselten Mails unterstützt.
In der Folge besteht die Möglichkeit entweder das Rezept zusammen mit dem ausgedruckten Bewilligungsmail der oder dem Patient:in auszuhändigen oder alternativ direkt im e-Rezept im Freitextfeld einen für die abgebende Apotheke sichtbaren Vermerk (z.B. "KUF-Bewilligung wurde eingeholt") anzubringen.
Bei Dauerbewilligungen (bis auf Widerruf oder zeitlich befristet) wird von der KUF der oder dem Versicherten zusätzlich ein Schreiben postalisch übermittelt, welches in der Apotheke beim Bezug vorzulegen ist.
Weiters konnten wir uns mit der KUF sowie dem Land Tirol darauf einigen, dass die von der Ärzteschaft vielfach geforderte Umstellung der KUF auf ein Befundübermittlungssystem (z.B. DaMe oder Medical Net) zwischenzeitlich Gegenstand einer Prüfung seitens des Landes Tirols ist, über deren Ausgang wir Sie auf dem Laufenden halten werden.